Der Umgang mit Zuwanderern und die Integration von Flüchtlingen stellt die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland vor – bis vor wenigen Monaten noch ungeahnte – Herausforderungen. Vor allem die Unterbringung von Flüchtlingen in Verbindung mit einer in Teilen weiter angespannten Lage am Wohnungsmarkt, insbesondere im preiswerten Segment, hat das Thema Wohnen und die Neuschaffung von Wohnraum ganz vorne auf die
politische Agenda gebracht.

Neben den Mitteln der Bundesländer hat der Bund erhöhte Kompensationsmittel für die nächsten Jahre zur Verfügung gestellt. Diese Mittel gilt es für die Beseitigung der Problemlagen auf dem Wohnungsmarkt effektiv einzusetzen.

Vor diesem Hintergrund sind für Düsseldorf die folgenden Fragen von wesentlichem Interesse:

  1. Bereits im Dezember 2014 hat die NRW.BANK mit dem Programm NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte ein Angebot für Kommunen geschaffen, mit dem Investitionen in die Unterbringung von Flüchtlingen finanziert werden können. Dazu können unterschiedliche Lösungen vom Wohncontainer bis zur Investitionen in die Ausstattung von Sporthallen gehören, die zur Unterbringung genutzt werden. Das Programm ist mit ähnlichen Konditionen ausgestattet wie das wieder eingeführte Programm der KfW „Sonderförderung Flüchtlingsunterkünfte“. In dem Programm
    NRW.BANK.Flüchtlingsunterkünfte konnten rund 160 Mio € in NRW zugesagt werden.Fragestellungen:
    a. Gibt es ähnliche Programme in anderen Bundesländern? Wie waren hier die Förderergebnisse? Was kann aus diesen Programmen gefördert werden?
    b. Falls vorhanden: Ist es geplant, diese Programme während der Laufzeit des KfWAngebots aufrecht zu erhalten oder werden diese temporär eingestellt?
  2. Im Juni 2015 hat das Land NRW die Richtlinie zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) erlassen. Mit dem Programm werden Wohnungsinvestoren gezielt bei der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge unterstützt. Mit dem Förderangebot wird der Neubau von Wohnungen (Qualitätsanforderungen i.d.R. gemäß Wohnraumförderungsbestimmungen), die Neuschaffung von Wohnraum im Bestand
    und die gering-investive Herrichtung von Wohnraum gefördert. Tilgungsnachlässe sind hier bis zu einer Höhe von 35 % der gewährten Förderdarlehen möglich.Fragestellungen:
    a. Gibt es ähnliche Förderangebote zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge?
    b. Wie hoch sind hier die qualitativen Anforderungen, werden Abstriche bei den Baustandards gemacht?
    c. Werden auch Objekte außerhalb von Wohngebieten gefördert? Ist Förderung auch in Gewerbegebieten möglich?
    d. Welche innovativen Projekte oder Konzepte konnten bereits gefördert werden?
    e. Gibt es eine Verknüpfung integrativer Maßnahmen mit dem bestehenden Förderangebot zur Errichtung und Herrichtung von Wohnraum?
  3. Die (erhöhten) Kompensationsmittel des Bundes werden in Nordrhein-Westfalen ausschließlich in Tilgungsnachlässe für die Förderung des Mietwohnungbaus einschließlich der Wohnraumförderung für Flüchtlinge investiert. Das Förderangebot wurde Mitte Oktober 2015 nochmals aufgestockt, mit der Zielsetzung die Schaffung bezahlbaren Wohnraums voranzubringen.. Die Investoren erhalten beim Neubau Tilgungsnachlässe zwischen 10 % und 35 %.Fragestellungen:
    a. Für welche Zwecke werden die Kompensationsmitteln in den anderen Bundesländern eingesetzt?
    b. Konnten mit diesen Angeboten merkliche Effekte im Wohnungsneubau erzielt werden?
  4. Verbesserte Förderkonditionen im sozialen Wohnungsbau sind eine Möglichkeit, auf eine erhöhte Wohnungsnachfrage zu reagieren. Allerdings wird von Investoren in der Regel eine Reihe anderer Hemmnisse benannt: Fehlende verfügbare Grundstücke, zu hohe Baukosten, hohe energetische Anforderungen oder mangelnde steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten.Nordrhein-Westfalen hat u.a. eine Wohnbaulandoffensive gestartet, mit der neue Wohnbauflächen in Abstimmung mit den regionalen Planungsbehörden und in verschiedenen Gesprächsrunden mit den kommunalen Spitzen identifiziert und entwickelt werden sollen. Gleichzeitig haben einige Wohnungsunternehmen in Zusammenarbeit mit dem Verband der Wohnungswirtschaft und den Kommunen eine Online-Plattform entwickelt, mit der freier Wohnraum für Flüchtlinge schnell identifiziert werden soll.Fragestellungen:
    a. Welche weiteren Maßnahmen wurden in den Bundesländern ergriffen? Sind bereits erste Effekte absehbar?
    b. Welche Aktivitäten gibt es noch auf kommunaler oder Kreisebene?

Präsentation als PDF herunterladen