Sehr geehrte Damen und Herren,
wie anlässlich unserer letzten LAKRA-Tagung angekündigt, findet die Herbsttagung 2015 vom 24. bis zum 25. September 2015 in Schwerin statt.
Wir, das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, als Gastgeber bitten um Vormerkung des Termins. Ihre Tagesordnungspunkte und Schwerpunktthemen können Sie ab sofort per E-Mail unter: lakra@increon.com bis zum 15. Juli 2015 anmelden.
Bereits heute können Sie sich im Hotel Speicher am Ziegelsee (Speicherstraße 11 19055 Schwerin Telefon: +49 385 50030) einbuchen. Nähere Informationen können Sie hier abrufen. Wir haben ein Abrufkontingent unter dem Stichwort: „LAKRA“-Tagung vom 24. zum 25. September 2015 reserviert. Eine Anreise am Vorabend ist ebenfalls möglich. Ein Einzelzimmer wird zum Preis von 84 € inkl. Frühstück angeboten. Auf Anfrage stehen auch Zimmer zur Seeseite zur Verfügung. Dieses Kontingent kann bis zum 12. August 2015 abgerufen werden. Bitte nehmen Sie eine Reservierung direkt beim Hotel vor.
Bitte teilen Sie uns bis zum 12. August 2015 mit, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen möchten oder leider verhindert sind. Wählen Sie einfach dazu Teilnahme oder Absage unter folgendem Button aus:
Weitere Informationen erhalten Sie in Kürze.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Volgmann
Landesförderinstitut Mecklenburg Vorpommern Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale
Sekretariat Geschäftsleitung
Zuleitung 0968/1202
Werkstrasse 213
19061 Schwerin
T +49 385 6363 1202
F +49 385 6363 1208
E marlies.volgmann@lfi-mv.de
Donnerstag, 24.09.2015 | Programmpunkt |
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09.00 – 10.30 Uhr | Schwerpunktthema |
10.30 – 10.45 Uhr | Kaffepause |
10.45 – 12.00 Uhr | Fortsetzung Schwerpunktthema |
12.00 – 13.15 Uhr | Begrüßung und Mittagessen |
13.15 – 14.45 Uhr | Tagung |
14.45 – 15.00 Uhr | Kaffeepause |
15.00 – 16.30 Uhr | Tagung |
17.05 Uhr | Treffpunkt Bootsanleger „Speicher Hotel“ |
17.15 – 18.00 Uhr | Linientour mit der „Weißen Flotte“ entlang der kleinen Kanäle |
18.00 – 18:45 Uhr | Führung mit dem „Schweriner Petermännchen“ rund um das Schweriner Schloß |
19.00 Uhr | Gemeinsames Abendessen im Restaurant „Seglerheim Schwerin“ |
22.00 Uhr | Rückfahrt mit dem „Petermännchen-Express“ zum Hotel |
Freitag, 25.09.2015 | Programmpunkt |
09.00 – 10.30 Uhr | Tagung |
10.30 – 11.00 Uhr | Kaffeepause |
11.00 – 12.30 Uhr | Fortsetzung Tagung |
12.30 Uhr | Mittagsimbiss und Ende der Tagung |
Tops Schwerin 2015
Eingereichte TOPs hier als .pdf herunterladen.
Vollständiges Tagungsprotokoll als .pdf herunterladen.
Top1: Prozessmanagement und –portal in der NRW.BANK
Im Rahmen der LAKRA-Tagung im Herbst 2013 in Münster wurde das Thema Prozessorganisation als ein mögliches Schwerpunktthema für einen der kommenden Erfahrungsaustausche in den Themenpool aufgenommen. Die NRW.BANK würde gerne aus aktuellem Anlass hierzu berichten. [...]
Top2: Umsetzung EZB-Vorgaben „Analytical Credit Dataset („AnaCredit“)
Aktuell werden von der Europäischen Zentralbank die Anforderungen über die zukünftige Erhebung von granularen Kreditdaten konkretisiert („Analytical Credit Dataset“, kurz: AnaCredit). Die Sammlung der differenzierten Daten (ca. 150 Attribute) soll einerseits für die Schaffung von [...]
Top3: AWV-Meldewesen
Die BayernLabo nimmt folgende Kennzeichnung von Geschäftspartnern vor, die in den Anwendungskreis des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) fallen: Der Geschäftspartner, der in den Anwendungsbereich des AWG fällt, erhält eine Kennzeichnung. Soweit ein natürlicher AWG-relevanter Geschäftspartner beispielsweise hinter [...]
Top4: § 24c KWG-Prüfung der BAFin
Im Rahmen des Kontoabrufverfahrens nach § 24c KWG sind Konten sowie dazugehörige Daten wie zum Beispiel das Geburtsdatum vorzuhalten. Die BaFin prüft derzeit bei der BayernLB, deren rechtlich unselbständige Tochter wir sind, auch Konten der [...]
Top5: Vorfälligkeitsentschädigung und Einlagensicherung
Bei überzahlten Vorfälligkeitsentschädigungen kann es sich um Einlagen nach dem am 03.07.2015 in Kraft getretenen DGSD-Umsetzungsgesetz / § 2 Einlagensicherungsgesetz handeln, die mit entsprechenden Informationspflichten an den Kunden und Meldepflichten an die Entschädigungseinrichtung verbunden sind. [...]
Top6: Änderung der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in KfW-Rahmenverträgen zur Refinanzierung
Die KfW hat die Berechnungsmethode in Globaldarlehensverträgen für die Vorfälligkeits- (und Nichtabnahmeentschädigung) von der Aktiv-Passiv-Methode auf die Aktiv-Aktiv-Methode umgestellt. Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine Bank den Schaden (Nichtabnahme und vorzeitige Ablösung) sowohl nach [...]
Top7: Umsetzung Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht
Am 25. Juni 2015 haben sich Vertreter/-innen von NBank, ISB Rheinland-Pfalz, BayernLabo, SIKB, WIBank und der NRW.BANK in Düsseldorf zu einem „kleinen“ Austausch zu Fragen rund um den Referentenentwurf des Umsetzungsgesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie getroffen. Die [...]
Top8: Bonitätsprüfung nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Nach dem bisherigen Gesetzesentwurf sind entsprechend den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen nach § 18 a KWG strengere Kriterien als bisher an die Kreditwürdigkeitsprüfung zu legen. Werden diese Prüfungskriterien verletzt, so hat dies Auswirkungen auf den Vertrag. Der [...]
Top9: Marktdarlehen als Förderdarlehen und Wohnimmobilien-kreditrichtlinie
Der erste Entwurf des Gesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie liegt vor. Bisher wurde bekannt, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung nach 18a KWG für Förderdarlehen voraussichtlich nicht gelten soll. Der Gesetzgeber soll nunmehr für Förderimmobiliar-Verbraucherdarlehen in der Regierungsbegründung ausdrücklich klarstellen: [...]
Top10: Beratung nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Der erste Entwurf des Gesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie liegt vor. Danach ist für Wohnimmobilienverbraucherdarlehen und für allgemeine Verbraucherdarlehen zwingend vorgeschrieben, neben vielen anderen Pflichten ein Beratungsprotokoll zu erstellen. Beratung ist nach unserer Auffassung, jede Beratung, die [...]
Top11: Änderung zum Darlehensvertrag
Wie handhaben andere Förderbanken eine Änderung des Darlehensvertrages z.B. Zinssenkung oder Änderung des Tilgungssatzes? Senden diese ihren Kunden eine ganz neue Förderzusage und einen neuen Darlehensvertrag zu oder nur ein Änderungsschreiben zu den einzelnen Änderungen? [...]
Top12: Erfassung von subsidiären Sicherheiten im Kreditsystem
Das Standardgeschäft der BayernLabo in der Eigen- und Mietwohnraumförderung setzt sich neben Treuhanddarlehen, d. h. Durchleitgeschäfte des Freistaates Bayern, aus vollständig vom Freistaat Bayern gesicherten Darlehen zusammen. Das Risiko der BayernLabo aus diesen Darlehen ist [...]
Top13: Abtretung der Rückgewähransprüche
1. Welche Erfahrungen haben die anderen LFIs mit der Abtretung von Rückgewähransprüchen aus vorrangigen Grundschulden seit der letzten Verbraucherrechterichtlinie gemacht? Früher hatten wir für die Abtretungserklärung der Rückgewähransprüche (Unterschrift des Eigentümers) und Kenntnisnahme der [...]
Top14: Klausel in notariellen Kaufverträgen über noch zu vermessende Teilfläche: Vollstreckungsverzicht des Grundschuldgläubigers
Bei der Finanzierung des Kaufs einer noch nicht vermessenen Grundstücksteilfläche oder Wohnungseigentums wird die Grundschuld zugunsten der Bank regelmäßig zunächst am ungeteilten Gesamtgrundstück eingetragen. Die Grundschuldbestellung wird davon abhängig gemacht, dass die Bank als Grundschuldgläubigerin [...]
Top15: Realrechtsanmeldung und Realrechtsbestätigung
Das Versicherungsverfahrensgesetz gewährt dem Realgläubiger nach Anmeldung seines Rechtes einen besonderen gesetzlichen Schutz in der Gebäudefeuerversicherung. So wird die im Schadensfall vom Versicherer zu zahlende Entschädigung nur an den Versicherungsnehmer geleistet, wenn dieser die Einwilligung des [...]
Top16: Darlehensprogramm zur Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften – Erfahrungsbericht der Förderinstitute
Saarbrücken interessiert die Akzeptanz des Programmes am Markt, die Programm-richtlinien (nur wohnwirtschaftlich oder auch gewerblich, Besicherung, Laufzeiten, Förderbeträge, usw.), Erfahrungen mit Eigentümerversammlungen, Erfahrungen mit Ausfällen / Leistungsstörungen (insbesondere die Auslegung der Haftung der Eigentümer nach [...]
Top17: Überwachung der Selbstnutzung von gefördertem Wohnraum
Gemäß Richtlinie Wohneigentum muss der Erwerber oder Bauherr das Wohngebäude oder die Eigentumswohnung innerhalb des Förderzeitraums von 25 Jahren selbst nutzen. Die getroffene Festlegung zur Selbstnutzung wird mittels öffentlicher Verträge mit dem Zuwendungsempfänger vereinbart. Die [...]
Top18: Durchführung der Pre-Notification im SEPA-Verfahren
Potsdam informierte seine Darlehensnehmer im Vorfeld der SEPA-Einführung seit 2013 ausführlich, um deren Teilnahme am Lastschriftverfahren weiterhin zu gewährleisten. Versendet wurden neben allgemeinen Informationen auch vorgefertigte Mandatsvereinbarungen, die unterschrieben zurückzusenden waren. Dabei überwiegen zahlenmäßig die [...]
Top19: SEPA-Umsetzung in der Auszahlungsphase von Förderkrediten
In der BayernLabo ist in SAP/ABAKUS die Sollstellung des Einzugsbetrages der Auslöser für die automatisierte Erstellung der Prenotifizierungsschreiben, die fünf Tage vor Einzug erstellt werden. Die Sollstellung und die Erzeugung der Prenotifizierungsschreiben sind somit untrennbar [...]
Top20: Notfallkonzept für Datenschutzpannen
Die BayernLabo hatte am 18.12.2014 für Ihre Kunden, die nicht am SEPA-Einzugsverfahren teilnehmen und die zum 31.12.2014 oder 01.01.2015 fällige Darlehensleistungen überweisen mussten, entsprechende Fälligkeitsmitteilungen samt Folgeseite und Anlage elektronisch aufbereitet und ihrem externen Druck- [...]
Top21: Auszahlungen und Prüfung der Mittelverwendung in der Modernisierungsförderung in der Eigentumsförderung – Vorrang für Modernisierungsdarlehen Dritter
Mainz zahlt Raten eines Modernisierungsdarlehens grundsätzlich erst nach Erreichen eines gewissen Baufortschritts aus. Die Arbeiten müssen ausgeführt sein und dem Kunden Rechnungen vorliegen. Zahlungen an Handwerker vor Ausführung der Arbeiten nimmt die ISB grundsätzlich nicht [...]