Die Richtlinie 2014/17/ЕU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Februar 2014 über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher und zur Änderung der Richtlinien 2008/48/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 (Wohnimmobilienkreditrichtlinie, ABl. L 60 vom 28.2.2014, S. 34) ist bis zum 21. März 2016 in deutsches Recht umzusetzen.

Der Referentenentwurf hierzu liegt seit Dezember 2014 vor. Daraus ergeben sich erhebliche Auswirkungen für die Förderbanken. Am 02.02.2015 haben wir zu den aus unserer Sicht entstehenden Problemen gegenüber dem VÖB Stellung genommen. Unser Schreiben ist zur Information beigefügt.

Wir möchten gern über die Auswirkungen mit Ihnen diskutieren und dabei auch erfahren, wie und in welcher Weise Sie sich zu diesem Referentenentwurf positionieren.

Stellungnahme der IB.SH ggü. dem VÖB
Stellungnahme Karlsruhe ggü. dem VÖB zum Referentenentwurf