Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde aus der Gruppe – Produktmanagement – unseres Hauses mit folgendem Sachverhalt und daraus resultierender Fragestellung konfrontiert:
Vermittler von Darlehensanträgen haben an uns den Wunsch herangetragen, für die vermittelten Darlehensanträge eine anteilige Provision zu erhalten. Sie argumentieren damit, dass für die Antragstellung bei der IB viel Arbeit und Zeit investiert wird, für die sie nicht entlohnt werden.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um eine Information zu folgender Frage:
Gibt es Provisionszahlungen oder ähnlich gelagerte Vergütungsmodelle in Ihrem Hause?
Im Hinblick auf die einer Förderbank obliegenden Pflicht zur Wettbewerbsneutralität halte ich Provisionszahlungen grundsätzlich für problematisch.
Ich hoffe, auf dem Wege dieses Meinungsaustausches weitere tatsächliche und rechtliche Erkenntnisse zu diesem Themenkreis zu gewinnen.
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen im Voraus!
Sehr geehrter Herr Kapischka,
in der Wohnraumförderung zahlt die BayernLabo keine Vermittlungsprovisionen und lehnt dies aus folgenden Gründen ab:
1. Meist werden Finanzierungen im Eigenwohnraumbereich durch die staatliche Förderung erst möglich. Da die staatliche Förderung regelmäßig nur eine Ergänzungsfinanzierung darstellt, werden folglich Finanzierungen bei privaten Darlehensgebern (Banken und Sparkassen, Versicherungen, Bausparkassen…) generiert, für die freie Vermittler bereits Provisionen erhalten. Gegenüber privaten Darlehensgebern (speziell gegenüber Sparkassen, die beim Thema Vermittlungsprovisionen sehr penetrant sind) argumentieren wir zusätzlich, dass neben dem positiven Deckungsbeitrag aus der eigenen Finanzierung die nachrangig gesicherte staatliche Förderung gegenüber den vorrangig gesicherten privaten Darlehensgebern quasi eine unentgeltliche Risikoübernahme durch uns darstellt.
2. In Bayern werden Antragsteller vor Ort durch die Landratsämter und kreisfreien Städte betreut. Der einzige Aufwand eines freien Vermittlers oder eines privaten Darlehensgebers ist also die Kosten- und Finanzierungsrechnung (beides auch ohne eine staatliche Förderung erforderlich) sowie die Überleitung des Antragstellers an die staatliche Bewilligungsstelle.
Im Mietwohnraumbereich treten Diskussionen um Vermittlungsprovisionen regelmäßig nicht auf. Im Kommunalkreditgeschäft zahlt die BayernLabo Vermittlungsprovisionen (als Vermittler treten fast ausschließlich Sparkassen auf), allerdings befinden wir uns da zulässigerweise im Wettbewerbsgeschäft (gedeckt durch die Verständigung II).
Ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünscht Ihnen
Wolfgang Meier