Die IB Sachsen-Anhalt schließt ihre Darlehensverträge  im Wege des Fernabsatzes. Im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie im Jahre 2014 wurde im Hause festgelegt, dass auch bei Änderungsverträgen zu den Darlehensverträgen (mit Verbrauchern), soweit eine wesentliche Vertragsänderung betroffen ist, jeweils vorvertragliche Informationen vor zuheften sind.

  1. Die IB Sachsen-Anhalt interessiert, ob auch andere Förderbanken bei Änderungsverträgen zu Darlehensverträgen vorvertragliche Informationen vor heften.
  2. Soweit dies bejaht wird, interessieren uns welche Fallkonstellationen der jeweiligen Änderungsverträge betroffen sind.