Mainz erhebt erst seit kurzem bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung. Berechnet wird diese mir dem Tool „Marzipan“ aufgrund der Rendite der Hypothekenpfandbriefe zum Zeitpunkt de Vollablösung. Zu Grunde gelegt wird der jeweils gültige tagesaktuelle Satz.

Die exakte Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu einem Termin in der Zukunft ist daher nicht möglich. Dementsprechend können auch keine exakten Beträge in einem Treuhandauftrag genannt werden. Die Notare dürfen aber nur Treuhandaufträge annehmen, die eindeutig festlegen, unter welchen Bedingungen z.B. über die übersandte Löschungsbewilligung verfügt werden darf. Hierzu gehört auch die exakte Angabe des zu zahlenden Betrages.

Mainz interessiert, wie andere Institute dieses aufgrund der zeitlichen Differenz auftretende Problem lösen.

Bei Immobiliar Verbraucherdarlehensverträgen müssen die Voraussetzungen und Berechnungsmethoden für den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung klar und verständlich formuliert enthalten.

Mainz interessiert, wie andere Institute die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung klar und verständlich formulieren und wäre für Anregungen dankbar.