Mainz hat das Problem, dass die Notare zur Grundschuldbestellung häufig nicht den Vordruck von Mainz verwenden, sondern inhaltlich zwar entsprechende, aber optisch andere Texte. Dies führt zu einem erheblichen Prüfungsaufwand, ob alle Vorgaben zur Grundschuldbestellung eingehalten wurden. Begründet wurde die Verwendung eigener Texte von den Notaren in der Vergangenheit u.a. damit, dass die Texte am PC bearbeitet werden sollten und daher manuell in den PC des Notariats übernommen wurden. Die Verwendung eines Corporate Designs der Notariate mag aber auch ein Grund sein. Das papierene Exemplar, welches der Kunde zur Bestellung der Grundschuld von Mainz erhält, wurde oft nicht genutzt, obwohl Mainz die Bestellung der Grundschuld auf dem Vordruck der ISB dem Kunden ausdrücklich zur Auflage macht. Bisher wurden die Kunden jedoch nicht erneut zum Notar geschickt, sondern die Verwendung anderer Texte stillschweigend akzeptiert.
Mainz bietet nunmehr den eigenen Vordruck auf der Internetseite zum Ausfüllen im PC an. Ob dies einen signifikanten Rückgang der Verwendung eigener Texte der Notare bewirkt, kann noch nicht gesagt werden.
Mainz interessiert:
- Bestehen andere Förderinstitute darauf, dass Notare den Vordruck des Förderinstituts verwenden?
- Wenn ja, welche Erfahrungen wurden damit gemacht? Haben sich Notare geweigert, die Verwendung des Vordrucks zu akzeptieren?
- Welche Möglichkeiten bieten andere Förderinstitute ggf. den Notaren an, die Grundschuldbestellung am PC auszufüllen?
Wie Berlin
Wie Magdeburg
Wie Dresden
• Notare verwenden überwiegend eigene Vordrucke, die aber überwiegend dem vorgegebenen Text entsprechen.
• Der vorgegebene Text ist auf der Internetseite der BayernLabo veröffentlicht.
• Es bestehen keine Probleme
Es bestehen keine Probleme
Wie Dresden
Bestellungsurkunde steht auf Homepage
• Wie Dresden
• Auf Wunsch wird dem Notar der Vordruck als Word-Dokument zur Verfügung gestellt.
• Es werden ausschließlich die übersandten Vordrucke verwen-det.
• Elektronisch werden Formulare nicht zur Verfügung gestellt
• Bestellungsurkunde steht auf Homepage
• Bei Versand des Vordrucks per Post wird durch einen auffälli-gen Beileger auf die Homepage verwiesen.
• Es gibt eine mit der Notarkammer abgestimmte pdf-Fassung, bei Aktualisierung des Vordrucks wird die neue Fassung an al-le Notare versandt
• Sofern Notare Änderungen vornehmen, soll hierauf hingewie-sen werden.
• i.d.R. Verwendung der versandten Formulare
• bei Änderungen erfolgt Einzelfallprüfung
• Elektronisch werden Formulare nicht zur Verfügung gestellt
• Es bestehen keine Probleme
• Elektronisch werden Formulare nicht zur Verfügung gestellt
• Überwiegende Verwendung der Vordrucke des Sparkassen-Verlages
• Bei Streichungen und Änderungen erfolgt Einzelfallprüfung