Mainz überlegt, bei kleineren Darlehen bis TEUR 25 und entsprechender Bonität des Kunden auf eine dingliche Besicherung zu verzichten.

Weiterhin ist eine vereinfachte Bearbeitung von Folgeentscheidungen bei geringer Restvaluta angedacht. Beispielsweise könnte eine Schuldhaftentlassung aufgrund lediglich einer einfachen Selbstauskunft des verbleibenden Darlehensnehmers bei einem geringen Restrisiko erfolgen.

Mainz interessiert, ob andere Institute Vereinfachungsmöglichkeiten bei der Bearbeitung in Abhängigkeit zum Risiko vorgesehen haben.

Ulrike Koch | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)