Da der nächste Erfahrungsaustausch Kreditrecht Fördergeschäft noch nicht absehbar ist, möchten wir gerne auf diesem Wege eine Frage an die Runde stellen.
Die SAB fördert Privatkunden und gewerbliche Kunden im Wohnungsbau. Für ein Projekt werden bis zu vier Darlehensverträge abgeschlossen:
- Darlehen aus Haushaltsmitteln (bisher öffentlich-rechtlicher Darlehensvertrag)
- Vorfinanzierungsdarlehen für KfW-Baukindergeld
- Darlehen für weitere KfW-Förderprogramme (z.B. Energieeffizient Sanieren)
- Förderergänzungsdarlehen.
Die Darlehensgewährung soll vereinfacht und damit kundenfreundlicher gestaltet werden. Wir untersuchen dafür verschiedene Möglichkeiten (insbesondere: ein Vertrag mit Einzeldarlehen als unterschiedlich konditionierte Tranchen; ein Vertragsdokument mit Einzeldarlehen/-verträgen). In diesem Zusammenhang wären wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns mitteilen könnten,
- ob Ihre Häuser für mehrere Darlehen nur ein Dokument erstellen
- wenn ja: ob das Dokument mehrere Darlehensverträge enthält oder ob eine andere Gestaltung gewählt ist
- ob Ihre Häuser auch Darlehen aus Haushaltsmitteln auf diese Weise vergeben
- ob auch Zuschüsse für die geförderte Maßnahme oder Zinsverbilligungsmittel oder Tilgungszuschüsse für ein Darlehen, die aus Haushaltsmitteln gewährt werden, mit dem entsprechenden Darlehensvertrag gewährt werden (also kein Bescheid)
- welche positiven/negativen Erfahrungen mit der Vorgehensweise bestehen.
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen vielmals.
Ansprechpartnerin in unserem Haus ist Frau Hase (0351-4910-1212 / susanne.hase@sab.sachsen.de).
Seit 2013 reicht die ISB die Darlehen der sozialen Wohnraumförderung als Eigendarlehen aus, die sowohl in der Eigentumsförderung als auch in der Miewoförderung durch Zinssubventionen und Tilgungszuschüsse des Landes subventioniert werden. Ausschließlich diese Zinssubventionierungen und Tilgungszuschüsse finden in der Haushaltsplanung des Landes Berücksichtigung. Insofern gibt es in RLP keine Darlehen aus Haushaltsmitteln. Eine Vorfinanzierung von Baukindergeld, die Durchleitung von KFW-Wohnraumprodukten und Förderergänzungsdarlehen sieht das Produktspektrum der ISB derzeit nicht vor.
Für jedes Eigendarlehen wird grundsätzlich ein privatrechtlicher Einzelvertrag mit dem Kunden geschlossen. In der Eigentumsförderung gibt es allerdings ein Förderprogramm Ankauf mit baulichen Maßnahmen, bei dem in einem Vertrag eine Tranche Ankauf und eine Tranche bauliche Maßnahme abgebildet wird, die aber gleich konditioniert sind. Wenn gewünscht können wir Ihnen gerne ein entsprechendes Muster zur Verfügung stellen.
1. im Privatkundenbereich wird für jedes Darlehen ein Bescheid und ein Darlehensvertrag erstellt.
Im Mietwohnungsbau werden Darlehen mit den gleichen Konditionen/Förderbedingungen in jeweils einem Dokument (Bescheid/Förderzusage und Vertrag) zusammengefasst. Unsere Förderung besteht aus einer Zwangs-Kombination von Darlehen und diversen Zuschüssen (lfd. und einmalig), in den Darlehensverträgen erfolgt nur ein grober Hinweis auf die Zuschüsse, die dann konkret im Förderbescheid aufgeführt sind. Sind es unterschiedliche Konditionen/Förderbedingungen, wird für jedes Darlehen jeweils ein Dokument (Bescheid/Förderzusage und Vertrag) erstellt. Ausgenommen hiervon sind KfW-Mittel, diese erhalten immer einen separaten Bescheid und Vertrag.
2. Wie in Punkt 1 erwähnt werden Darlehen mit den gleichen Konditionen/Förderbedingungen zusammengefasst (Darlehensbeträge summiert, separater Ausweis des für das jeweilige Darlehen geführten Kontos) und jeweils ein Dokument (Bescheid/Förderzusage und Vertrag) erstellt.
3. Ja
4. Es wird immer ein Bescheid bzw. eine Förderzusage erstellt. Ist es ausschließlich eine Zuschussförderung wird kein Vertrag erstellt. Die Zuschüsse werden ausschließlich über die Förderzusagen geregelt und sind kein Bestandteil der Darlehensverträge. Tilgungszuschüsse werden seitens der IFB nicht gewährt. Von der KfW gewährte Tilgungszuschüsse werden in den Verträgen mit aufgenommen.
5. Für die Kunden ist das Zusammenfassen von Darlehen mit gleichen Konditionen/Förderbedingungen auf jeden Fall übersichtlicher und sie haben weniger Unterlagen, die sie prüfen bzw. durchsehen müssen. Es entsteht weniger Aufwand bei der Erstellung und Kontrolle der Unterlagen.
1. Die Darlehensverträge der IB.SH beziehen sich grundsätzlich auf das jeweilige Einzeldarlehen.
2. Zuschüsse werden durch gesonderte Zuschussbescheide (Verwaltungsakte) bewilligt.
3. Im Falle der Verwendung nur eines Dokuments würden im Darlehensvertrag die allgemein geltende Regelungen sozusagen vor die Klammer gezogen, während für die programmspezifischen Bedingungen vertraglich zu differenzieren wäre. Eine entsprechende Vorgehensweise führt tendenziell zur Unübersichtlichkeit und erschwert damit die Nachvollziehbarkeit der Regelungen, insbesondere auch für die Kunden. Vor diesem Hintergrund nimmt die IB.SH auch den etwas höheren Verbrauch an Papier, der infolge der Verwendung von mehreren Darlehensverträgen entsteht, in Kauf.
Im Gegensatz zur SAB stellt sich die Darlehensgewährung in der IBB weniger variantenreich dar. Die IBB vergibt keine Vorfinanzierungsdarlehen für das Baukindergeld oder andere Mittel. Das Land Berlin stellt auch keine Haushaltsmittel zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums zur Verfügung. In der Eigenheimförderung leitet die IBB Mittel aus KfW-Förderprogrammen durch und vergibt bei einem entsprechenden Kundenwunsch ein Förderergänzungsdarlehen. Für beide Produkte nutzen wir Vertragsformulare des Deutschen Sparkassenverlages. Für jedes Darlehen wird in der EDV ein eigener Vertrag angelegt und ein separater Darlehensvertrag abgeschlossen. Die Konditionen und Bedingungen variieren zwischen eigenen und KfW-durchgeleiteten Darlehen. Die Verbindung zwischen den Verträgen eines Antrages wird durch ein gemeinsames Zusageschreiben hergestellt, das insbesondere die gemeinsamen Auszahlungsvoraussetzungen enthält.
Für die Förderung des Mietwohnungsbaus stellt das Land Berlin Darlehen aus Haushaltsmitteln zur Verfügung, die im Treuhandwege vergeben werden. In der aktuellen Förderung sind auch Zuschüsse für besondere Zwecke und Tilgungsverzichte möglich. Für diese Darlehen schließen wir öffentlich-rechtliche Verträge. Wird ergänzend ein IBB-eigenes Darlehen gewährt, wird hierüber ein privatrechtlicher Darlehensvertrag auf der Basis eines standardisierten Musterformulars des Sparkassenverlages geschlossen. Mit Bewilligungsbescheiden arbeiten wir in diesem Geschäftsfeld schon seit Jahren nicht mehr.
Die Vertragsgestaltung auf der Basis standardisierter Musterverträge hat sich in unserem Hause bewährt.
Auch Potsdam finanziert sowohl gewerbliche Kunden wie auch private Haushalte bei Bau und Modernisierung im Wohnungsbau. Dabei vergeben wir Darlehen und Zuschüsse. Das betrifft die Förderung aus Landesmitteln wie auch die Finanzierung aus Eigenmitteln gleichermaßen. Aktuell werden Zuschüsse nur in Kombination mit Darlehen vergeben, also nicht solo . Bei den Zuschüssen handelt es um Direktzuschuüsse oder auch nachträgliche Tilgungszuschüsse.
Grundsätzlich versuchen wir, möglichst wenige Einzelverträge zu verwenden. Werden z. B. Zuschüsse oder Tilgungszuschüsse im Rahmen der Wohneigentumsförderung vergeben, treten sie neben der Darlehensförderung lediglich als einzelner Förderbaustein innerhalb EINES Fördervertrags auf. Auch Tilgungszuschüsse bei Eigenmittelfinanzierungen bilden wir analog den KfW-Programmen innerhalb eines Vertrags ab.
Einzelne Verträge verwenden wir nur dann , wenn sich die Mittelherkunft innerhalb eines Projekts bzw. einer Gesamtfinanzierung unterscheidet, also Landesmittel, KfW-Mittel oder Eigenmittel (Kapitalmarkt). In diesem Fall kann es bis zu drei unterschiedlichen Verträgen für ein Projekt kommen.
Bei Interesse übermitteln wir auf direkt Anfrage gerne Musterexemplare.