Am 25. Juni 2015 haben sich Vertreter/-innen von NBank, ISB Rheinland-Pfalz, BayernLabo, SIKB, WIBank und der NRW.BANK in Düsseldorf zu einem „kleinen“ Austausch zu Fragen rund um den Referentenentwurf des Umsetzungsgesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie getroffen. Die NRW.BANK wird hierüber mündlich berichten. Das Protokoll der Besprechung wird in Kürze allen Instituten über das lakra.net zur Verfügung gestellt.
Der Regierungsentwurf, der eigentlich schon vor der Sommerpause des Parlamentes veröffentlicht werden sollte, wird mit Spannung erwartet. Insbesondere die Frage, ob die Anregungen der Fachverbände in dem kommenden Entwurf berücksichtigt worden sind, ist von Bedeutung. Sofern der Regierungsentwurf zum Erfahrungsaustausch am 24./25. September 2015 vorliegt, sollte der Austausch fortgeführt werden.
Vortrag zum vorstehenden Treffen und zur aktuellen Situation:
• Regierungsentwurf aktuell in Bundesratsabstimmung,
• auch ein „politisches Kippen“ der derzeit vorgesehenen Privilegierung von Förderkrediten ist noch möglich,
• geforderte Gesetzesanpassung des § 18a KWG mit expliziter Befreiung Förderkredite wurde aufgenommen, gewollte Befreiung bislang lediglich über Begründung zum Gesetzesentwurf herleitbar,
• Thema „ewiger Widerruf“ aus Fernabsatz soll Neuregelung finden mit künftiger Beschränkung der Widerrufsfrist auf 1 Jahr 14 Tage,
• zum Thema ist ein weiteres Treffen am 28.10.2015 in München geplant, Einladung zur Teilnahme wurde von München an alle Institute ausge-sprochen,
• geplanter Schwerpunkt: Umsetzung der Anforderungen aus dem ESIS-Merkblatt in der Praxis,
• Protokoll wird allen über Einstellung ins LAKRA-Portal zur Verfügung gestellt.
Dresden informiert, dass auch im Rahmen des VÖB Arbeitskreise existieren, in die man sich einbringen könnte.
Da förderspezifische Aspekte eher nicht im VÖB besprochen werden, wurde diese Option in der Runde verworfen und eine separate Runde weiter präferiert.