Aktuell werden von der Europäischen Zentralbank die Anforderungen über die zukünftige Erhebung von granularen Kreditdaten konkretisiert („Analytical Credit Dataset“, kurz: AnaCredit). Die Sammlung der differenzierten Daten (ca. 150 Attribute) soll einerseits für die Schaffung von neuen Statistiken zur Verfügung stehen sowie andererseits die Qualität von bereits bestehenden Statistiken verbessern.

Im Juli wird die Billigung der AnaCredit-Verordnung durch den EZB-Rat und bis Ende September die Veröffentlichung der Verordnung erwartet. Inkrafttreten soll sie unmittelbar im Oktober dieses Jahres. Die Anwendung der Verordnung erfolgt nicht vor Mitte 2017, wobei die Implementierung selbst in drei Phasen erfolgt, um die entstehenden Einführungsaufwände bei den Meldepflichtigen über die Zeit zu verteilen. Gleichzeitig ist jedoch eine weitergehende Verschärfung der Datenanforderungen und des Zeitplans durch den nationalen Ausschuss für Finanzmarktstabilität zu erwarten. Daher ist aktuell davon auszugehen, dass die Institute bereits in der ersten Einführungsphase deutlich betroffen sind.

Auch wenn die finale Ausgestaltung der Meldeinhalte noch aussteht, sind die Banken daher gehalten, Projekte für die Umsetzung von AnaCredit unmittelbar aufzusetzen. Im Rahmen der Projekte sind dabei insbes. die Fragen zu klären, ob und in welcher Form/Qualität granulare Kreditdaten vorliegen (auch für nicht offenlegungspflichtige Kunden), welche Auswirkungen sich auf IT-Systeme ergeben und wie zukünftige Datenbeschaffungsprozesse auszugestalten sind.

Düsseldorf möchte gerne seine Planungen zur Umsetzung kurz vorstellen und auf dieser Basis einen Erfahrungsaustausch zum Umgang mit diesen Anforderungen anstoßen.