Als Förderinstitut des Landes fördern wir nur in Schleswig-Holstein belegene Immobilien.

Grundsätzlich ist eine Übertragung von Darlehen aus dem Eigenvermögen und dem KfW-Wohneigentumsprogramm auf eine neu erworbene Immobilie in Schleswig-Holstein möglich. Uns erreichen aber auch Kundenanfragen, das Darlehen auf eine Immobilie außerhalb Schleswig-Holsteins zu übertragen.

Eine Übertragung von Darlehen aus der sozialen Wohnraumförderung auf eine andere Immobilie ist, unabhängig von deren Lage, ausgeschlossen.

Kiel interessiert,

  • ob die anderen Förderinstitute Darlehensübertragungen auf Immobilien in anderen Bundesländern zustimmen
  • wie Sie die Beleihungswertermittlung vornehmen. Bodenrichtwerte lassen sich ggf. über das Internet ermitteln, eine Markteinschätzung ist jedoch nicht möglich und regionale Besonderheiten sind nicht bekannt.