Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicherlich auch haben wir vom VÖB den Entwurf einer DK-Stellungnahme zur o. g. Überarbeitung durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erhalten. Wir sind gehalten, mit Termin 10. Februar 2016 eine bankseitige Stellungnahme an den VÖB abzugeben. In diesem Zusammenhang interessiert uns:
- Welches Institut hat sich mit dieser Entwurfsfassung und der Stellungnahme bereits auseinadergesetzt?
- Wurden hierzu bereits Arbeitsgruppen gebildet?
- Liegen Ihnen bereits Rückmeldungen von anderen Banken oder von Wohnungsverbänden vor?
Sofern Sie uns hierzu unterstützen können, bitten wir um eine zeitnahe Meldung. Herzlichen Dank! In der Anlage befinden sich Schreiben des VÖB und Stellungnahm der DK. 790009-g6 790009-g6_Anlage(1)
Kristof Illner
ILB Potsdam
Im Oktober 2015 wurde auf Basis des zu diesem Zeitpunkt aktuellen Basler Papiers (BCBS 307) eine Vorstudie mit dem Ziel gestartet, eine Indikation über die Auswirkungen zu erhalten.
Das Ergebnis lag im Dezember 2015 vor, zu dem Zeitpunkt, als das neue Basler Papier (BCBS 347) – das jetzt konsultiert wird – veröffentlicht wurde.
Die Eckwerte des Ergebnisses lassen sich wie folgt skizzieren:
• Die Eigenkapitalanforderung steigt – wie erwartet – nennenswert.
• Treiber dieser Entwicklung sind insbesondere:
o Wegfall Bankenrating
o Wegfall „Realkreditsplitting“ sowie Behandlung von bestimmten Immobilienfinanzierungen als Spezialfinanzierungen mit erhöhten Risikogewichten
o Hohes Risikogewicht für Firmenkunden ohne Informationen zu Umsatz und Eigenkapital
o Wegfall der Privilegierung von gedeckten Schuldverschreibungen
Wir haben die neuen Basler Vorstellungen „überschlägig“ betrachtet. Danach und unter Berücksichtigung der ersten, von Beratungsunternehmen publizierten Analysen, dürften die oben genannten Effekte durch die neuen Basler Vorstellungen abgemildert werden.
Nach erster Durchsicht enthält der Entwurf der DK-Stellungnahme die wichtigsten Aspekte. Eine tiefergehende Analyse der vorliegenden Dokumente planen wir im Moment nicht. Somit werden wir auch keine Stellungnahme an den VÖB liefern.
Nach Analyse der DK-Stellungnahme wird derzeit kein Ergänzungsbedarf gesehen. Mit dem Thema wird sich die NRW.BANK in den nächsten Wochen intensiver beschäftigen müssen, da sie an der QIS im Rahmen des Basel-Monitorings teilnimmt.