Die von der BAB treuhänderisch verwalteten Wohnungsbauförderungsdarlehen sind nachrangig im Grundbuch abgesichert. Der vorrangige Gläubiger kündigt die von ihm gewährten Darlehen oftmals umgehend, sobald ein Kündigungsgrund vorliegt. Bei der anschließenden Verwertung des Grundstücks fällt die BAB in vielen Fällen in erheblichem Umfang aus, während die vorrangige Bank ihre Forderung aufgrund ihrer erstrangigen grundbuchlichen Absicherung vollständig realisieren kann.

Der Ausfall der öffentlichen Fördermittel und der Verlust des Eigenheimes für die betroffenen Familien erscheint nicht in jedem Einzelfall als unausweichlich, da die Kündigung der vorrangigen Bank teilweise aus Gründen erfolgt, die nicht unmittelbar mit der Zahlungsfähigkeit der Schuldner zu tun haben, sondern eher durch eine sichere und schnelle Verwertungsaussicht motiviert sind.

Die Immobilienfinanzierung könnte in vielen Fällen fortgeführt werden, so dass es nicht zu einem Ausfall öffentlicher Mittel kommt und den Förderungsnehmern ihr Eigenheim erhalten bleibt, allerdings sind die Vorranggläubiger nach erfolgter Kündigung selten zu einer Fortführung des Engagements bereit.

Bremen fragt:

Werden in anderen Landeskreditanstalten Darlehen zur Übernahme von notleidenden Vorrangfinanzierungen ausgereicht? Wenn ja, zu welchen Bedingungen und mit welchen Sicherheiten?

Gibt es zudem oder stattdessen andere Hilfsmaßnahmen (z. B. Bürgschaften) bei notleidenden Vorrangdarlehen um einen Ausfall der öffentlichen Mittel bzw. einen Verlust des Eigenheims bereits im Vorfeld zu verhindern?

Gibt es eventuell Programme zur „Rettung“ notleidender Darlehen ohne das bereits öffentliche Mittel für dieses Objekt im Einsatz sind?