Zum Erreichen der Energiewende sowie der bundespolitischen Sparziele für Treibhausgase und Primärenergie werden vom Gesetzgeber seit Jahren kontinuierliche Verschärfungen der energetischen Anforderungen an den Neubau und die Sanierung von Gebäuden vor allem über die Energieeinsparverordnung (EnEV) vorgenommen. Die Förderinstrumente der KfW sowie der einzelnen Länder stellten meist darauf ab, die jeweiligen EnEVAnforderungen deutlich zu unterschreiten und somit die nächsten Standarderhöhungen frühzeitig zu antizipieren.

Die wiederholten Verschärfungen und die Konzentration auf eine theoretische Minimierung der Wärmeenergieverluste sowie des Primärenergiebedarfes lässt Eigentümer wie Wissenschaftler zunehmend am ökonomischen wie auch ökologischen Nutzen der gesetzlichen Vorgaben zweifeln. Dabei ist die energetische Sanierung zweifellos wichtig für eine erfolgreiche Energiewende. Mit übertriebenen Erwartungen und Vorgaben besteht jedoch die Gefahr, das Gegenteil zu erreichen.

Die Effizienz energetischer Maßnahmen ist in der Vergangenheit sowohl im Neubau wie auch bei Sanierungen gefallen. Während die in den letzten Jahren beschlossenen Verschärfungen aufwandsseitig erhebliche Anstrengungen erfordern, sind ergebnisseitig lediglich relativ geringe Verbesserungen bei den tatsächlichen Energieeinsparungen zu verzeichnen. Nach den Analysen der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. konnten mit der EnEV 2014 gegenüber den Anforderungen der WSVO 1995 nach 2014er Preisen mit 86 €/mq Mehrkosten im mehrgeschossigen Wohnungsneubau ca. 46 kWh/mÇa eingespart werden. Mit der aktuellen Verschärfung der EnEV-Vorgaben ab 2016 müssen 98 €/mq Mehrkosten für weniger als 15 kWh/mqa zusätzliche Energieeinsparung aufgewandt werden. Das Verhältnis von Input zu Output verschlechtert sich zusehends. So bremsen die hohen Vorgaben an die Energieeffizienz für Neubau und Bestand die Investitionsbereitschaft privater und öffentlicher Bauherren. Für sozial Schwache kann im Neubau bezahlbarer Wohnraum kaum mehr bereitgestellt werden. Eine Unterschreitung der EnEV-Mindeststandards ist ohne Förderung meist unwirtschaftlich. Die Kosten möglicher energetischer Sanierungen können durch Mietsteigerungen häufig nicht mehr in der wirtschaftlichen Nutzungsdauer amortisiert werden. Die tatsächlichen Betriebskosteneinsparungen der Nutzer sind geringer als errechnet. Der höhere Wartungsund Unterhaltungsaufwand für die hochspezialisierten haustechnischen Anlagen reduziert die Energiekosteneinsparungen. Zudem wird das technisch erwartete bzw. unterstellte Nutzerverhalten häufig nicht eingehalten.

Förderangebot der KfW
Zum 1. April 2016 hat die KfW aufgrund der seit 1. Januar 2016 geltenden Verschärfung der EnEV-Vorgaben für Neubauvorhaben die Förderung des Effizienzhauses 70 (EH70) im Durchleitungsverfahren eingestellt, da dieser Standard die Vorgaben der neuen EnEV lediglich um rund 5% (im Vergleich zur bisherigen Basis) unterschreitet und bisher immer eine signifikante Unterschreitung der jeweils geltenden energetischen Pflichtanforderungen angestrebt wurde.

Gleichzeitig hat die KfW aber den Landesförderinstituten erstmals eine Sonderstellung bei ihrer Förderung eingeräumt, indem sie im Rahmen einer Globaldarlehenskooperation die Fortführung des EH70-Standards ausschließlich für die soziale Wohnraumförderung der Länder über die LFI anbietet. Dieses Angebot erfolgte wohl auf politisch motivierten Druck des Bauministeriums (keine Verschlechterung der Voraussetzungen für Flüchtlingswohnungen) und eröffnet den LFI eine über die der Geschäftsbanken hinausgehende Fördermöglichkeit. Darüber hinaus wird ein Signal gesetzt, dass bei den derzeitigen hohen EnEVStandards auch seitens der KfW eine geringfügige EnEV-Unterschreitung als f.rderwürdig angesehen wird, um die Energieeinsparziele des Bundes zu erreichen. Bisher galt seitens der Politik und der KfW kategorisch, dass die Erreichung des gesetzlich vorgeschriebenen Standards eine Förderung nicht gerechtfertigt sei. Mit der Fortführung der Förderung des EH70-Standards wird letztlich die Anreizfunktion der Förderung für den Wohnungsbau verstärkt bzw. der Förderzweck Umweltschutz auf die Sanierungs- bzw. Neubauquote erweitert.

Die SAB befürwortet den Schritt der KfW, diese Förderung auf (Fast-)EnEV-Niveau zu erhalten, um mehr Bauherren zu motivieren, auf hohem energetischem Niveau zu bauen. Aus diesem Grund hat die SAB das EH70 aktuell über einen Globaldarlehensvertrag in dassächsische Landesprogramm „Wohnraumförderung“ für Eigentumsförderung integriert. Das EH70 wird im Rahmen des Förderangebotes an Selbstnutzer weiterhin gut nachgefragt. Die SAB ist an einem Erfahrungsaustausch zum Thema energetische Anforderungen in der Wohnraumförderung im Kontext der EnEV-Novellierung interessiert.