Aufgrund der zum Teil deutlich steigenden Immobilienpreise in den Metropolen wird das Entstehen von Immobilienblasen zunehmend diskutiert, auch mit Folgen für die Förderung. So wurde im KfW-Wohneigentumsprogramm mit Wirkung zum 22. Juli 2016 die Laufzeit auf max. 25 Jahre begrenzt, was den Antragstellern höhere Tilgungsleistungen abverlangt. Die bisherigen Landeswohnungsbauprogramme in Sachsen und die im Oktober 2015 neu aufgelegte Förderrichtlinie „RL-Wohnraumförderung“ sehen auch Laufzeiten von 25 Jahren für die Förderdarlehen vor. Durch die Umstellung der KfW ist seither die gesamte Förderfinanzierung im Einzelvorhaben mit einem durchschnittlichen Tilgungssatz von 4,0 % p. a. zu bedienen. Die Förderzinssätze liegen dabei zwischen 0,25 % und 0,65 % p. a.

Aufgrund der guten Inanspruchnahme der Förderung in diesem Jahr werden die Förderbedingungen für 2017 mit dem zuständigen Ministerium aktuell neu diskutiert. Es ist mit einer deutlichen Verschlechterung der Programmbedingungen zu rechnen. Gleichwohl will die SAB an den hohen Tilgungssätzen von 4,0 % p. a. festhalten, um den Risiken einer Blasenbildung bei den Immobilien- und Baupreisen durch einen schnelleren Schuldenabbau entgegenzuwirken. Auch mit Blick auf die Höhe der Restschulden zum Zeitpunkt der Prolongation/ Zinsanpassung und den bis dahin ggf. ansteigenden Marktzinsen erscheint dieser Ansatz u. E. angemessen.

Die SAB interessiert:

  1. Wie reagieren die anderen LFI auf die Entwicklung am Immobilienmarkt und welche Laufzeiten/ Tilgungssätze gelten aktuell?
  2. Wie wirken sich höhere Tilgungssätze auf die Inanspruchnahme der Förderprogramme aus?