Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie war bereits in den zurück liegenden zwei Erfahrungsaustauschen Thema. Ihre Umsetzung in deutsches Recht am 21. März 2016 nahm wesentlichen Einfluss auf die Struktur des Verbraucherdarlehensrechts. Der Anwendungsbereich der Regelungen für Immobiliardarlehen wurde damit deutlich ausgeweitet.

Potsdam interessiert, in wie weit die anderen Institute bereits Erfahrungen bei der Umsetzung haben.

  • Ergeben sich in den LFI Erfordernisse für eine Nachsteuerung/Präzisierung von Regelungen?
  • Verspüren die LFI bereits oder erwarten sie einen Nachfragerückgang bzw. eine höhere Ablehnungsquote für Darlehensanträge im Fördersegment wie auch bei der Vergabe von Eigenmitteln?
    Die Fachkommission Wohnungsbauförderung beabsichtigt unseres Wissens, das Thema Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie als staatliche Eigentumsbremse? auf seiner Sitzung am 15./16. September zu diskutieren.