Bei den ISB-Darlehen Wohneigentum und Modernisierung Wohneigentum ist je Kalenderjahr eine Sondertilgung in Höhe von 10 % des ursprünglichen Darlehensbetrags möglich, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben wird.
Mainz überlegt, derartige Sondertilgungen nur zu einem oder zwei festgelegten Terminen entgegenzunehmen und auf eine Benachrichtigung des Kunden, dass eine Sondertilgung verbucht wurde, zu verzichten. Die entsprechende Information kann der Kunde dem Jahreskontoauszug entnehmen. Ein Hinweis auf die möglichen Termine und ein Hinweis darauf, dass der Kunde erst mit dem Jahreskontoauszug informiert wird, würde in den Darlehensvertrag aufgenommen.
Mainz interessiert, wie andere Institute dies handhaben.
In Bremen können die Darlehen der Wohnraumförderung jederzeit ganz oder teilweise ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückgeführt werden. Bei Darlehen der KfW sind Sondertilgungen nur entsprechend den zugrunde liegenden KfW-Bedingungen möglich. Die BAB bestätigt den Geldeingang gegenüber dem Kunden und sendet ihm einen neuen Zins- und Tilgungsplan zu.
Sowohl für Darlehen der Wohnraumförderung als auch in der Wirtschaftsförderung Mecklenburg-Vorpommerns ist eine vorzeitige vollständige oder teilweise Tilgung jederzeit möglich. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht erhoben. Über die Sondertilgung wird keine gesonderte Teilrückzahlungsabrechnung erstellt.
Die IFB hat vergleichbare Produkte mit Regelungen zu erlaubten Sondertilgungen. Bei diesen Darlehen ist einmal jährlich eine Sondertilgung bis zur Höhe von 5% des ursprünglichen Darlehensbetrags, mindestens 1.000,- €, zulässig. Die Sondertilgung ist der IFB 4 Wochen vor dem Geldeingang mit Angabe des Betrags schriftlich anzukündigen. Eine gesonderte Bestätigung des Geldeingangs erfolgt nicht.
Die SAB sieht für Förderergänzungsdarlehen im wohnwirtschaftlichen Bereich eine Sondertilgungsoption von 2,5 – 5 % p.a. vor, die einmalig mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu einem der Fälligkeitstermine gezahlt werden kann.
Bei Darlehen der KfW mit Zinsverbilligung durch die SAB sind Sondertilgungen der Darlehen nur entsprechend dem zugrunde liegenden KfW-Programm möglich.
Im Bereich von Darlehen die aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen refinanziert sind, können Sondertilgungen einmal im Jahr ganz oder teilweise ebenfalls mit vorheriger Ankündigungsfrist von mindestens 10 Bankarbeitstagen zu einem der Fälligkeitstermine möglich.
Eine separate Bestätigung für den Eingang der Sondertilgung wird dem Kunden nicht er-stellt. Bei Anfragen der Kunden wird auf die jährliche Saldenmitteilung verwiesen.
Kiel bietet ein Darlehen aus dem Eigenvermögen an, bei dem Sondertilgungen von 10 % p.a. zulässig sind. Feste Zeitpunkte sind nicht festgelegt. Dem Kunden wird der Geldeingang bestätigt.
Es bestehen keine Überlegungen, Änderungen vorzunehmen.
In Niedersachsen sind die Darlehensnehmer berechtigt, das Darlehen jederzeit ganz oder teilweise ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen und zurückzuzahlen bzw. auch ohne vorherige Kündigung jederzeit ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an.
In Brandenburg können die Fördernehmer ihre aus dem Wohnungsbauvermögen des Landes finanzierten Förderdarlehen jederzeit kostenfrei ganz oder teilweise tilgen (Sondertilgung).
Im Eigengeschäft lässt die ILB keine Sondertilgungen während der Zinsfestschreibung zu.
Bei den Darlehen der Wohnraumförderung der NRW.BANK sind Sondertilgungen jederzeit und in beliebiger Höhe möglich.