Bei den ISB-Darlehen Wohneigentum und Modernisierung Wohneigentum ist je Kalenderjahr eine Sondertilgung in Höhe von 10 % des ursprünglichen Darlehensbetrags möglich, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben wird.

Mainz überlegt, derartige Sondertilgungen nur zu einem oder zwei festgelegten Terminen entgegenzunehmen und auf eine Benachrichtigung des Kunden, dass eine Sondertilgung verbucht wurde, zu verzichten. Die entsprechende Information kann der Kunde dem Jahreskontoauszug entnehmen. Ein Hinweis auf die möglichen Termine und ein Hinweis darauf, dass der Kunde erst mit dem Jahreskontoauszug informiert wird, würde in den Darlehensvertrag aufgenommen.

Mainz interessiert, wie andere Institute dies handhaben.