Die bankaufsichtliche Überprüfungspraxis (d.h. im Rahmen Jahresabschlussprüfung oder Bundesbank/Bafin-Vorortprüfung) zeigt erkennbar in den letzten Jahren einen besonderen Fokus auf die institutsinterne Ausgestaltung von risikoorientierten Bearbeitungsprozessen im Rahmen des Kreditprozesses. Besondere Bedeutung haben dabei Verfahren der Risikofrüherkennung im Sinne BTO 1.3 MaRisk sowie Maßnahmen der Intensivbetreuung im Sinne BTO 1.2.4 MaRisk als Kriseninterventions- oder Präventionsinstrument.
LAKRA-Umfrage:
- Nach welchen Kriterien erfolgt in Ihrem Institut die Abgrenzung von Kreditengagements in Normalbetreuung vs. Intensivbetreuung und wodurch wird im Einzelfall die „Übergabe“ in die Intensivbetreuung ausgelöst? Welche Rolle spielen dabei Verfahren der Risikofrüherkennung?
- Wo ist die Intensivbetreuung in Ihrem Institut aufbauorganisatorisch angesiedelt (z.B. gesondertes Team oder – bei unveränderte Kundenzuständigkeit – mit besonderen Bearbeitungsvorgaben)?
- Was kennzeichnet in Ihrem Institut die „intensivere“ Kreditbearbeitung in den relevanten Fällen? Z.B. gesondertes Reporting („Watch-List“), Intensivierung des Kundenkontakts zur Lokalisierung von konkreten Krisenursachen, Moderation von Stabilisierungsprozessen des
Kreditnehmers, Beurteilung der bestehenden Kreditsicherheiten/ Identifikation von Nachbesicherungsbedarf?
Abgrenzung zur Normalbetreuung auf Basis von im Hause definierter Auslösefaktoren. Intensivbetreuung organisatorisch Bestandteil der Normalbetreuung. Kennzeichen Intensivbetreuung: Regelmäßige Engagementbetrachtung, Maßnahmen (Stundung- oder Ratenzahlungsvereinbarung), regelmäßige Gespräche, max. 12 Monate Verbleib, danach Entscheidung über Zuordnung Riskio- oder Normalbetreuung.
Frage 1: Abgabekriterien für Wohnungsbauengagements in die Intensivbetreuung:
1. Erfolgloser Abschluss des 2-stufigen maschinellen Mahnverfahrens (ausgenommen Rückstände bis zu einer Bagatellgrenze von € 25,00)
2. Negative Einschätzung der künftigen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Der Darlehensnehmer zeigt an, eine Leistung zum Fälligkeitstermin nicht erbringen zu können und die zukünftige ordnungsgemäße Bedienung des Darlehens ist nicht wahrscheinlich oder wenn Leistungsstörungen eingetreten sind und der Darlehensnehmer das Darlehen voraussichtlich dauerhaft nicht ordnungsgemäß bedienen kann. Entscheidung ist in einem Protokoll zu dokumentieren.
3. Eintrag eines Vollstreckungsvermerkes in Pfandobjekt der TAB.
4. Der Verkauf des Förderobjektes wird angestrebt und der Kaufpreis wird voraussichtlich nicht zur vollständigen Ablösung des Darlehens ausreichen und die Differenz kann nicht anderweitig aufgebracht werden.
5. Antrag nur eines Darlehensnehmers auf Eröffnung Insolvenzverfahren oder außergerichtliche Schuldbereinigung.
6. Das Engagement eines anderen Mitglieds der Gruppe verbundener Kunden i.S.d. Artikels 4 Abs. 1 Nr. 39 CRR (EU-VO 575/2013), von dem für den betrachteten Geschäftspartner besondere Gefährdungen ausgehen, wird an den Bereich FM übergeben
7. Es besteht ein begründeter Verdacht auf wirtschaftliche Schwächen aufgrund Nichteinreichung eingeforderter Unterlagen zur Prüfung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit.
8. Es liegen Indizien für Schwierigkeiten bei der vollständigen Bedienung des Kapitaldienstes in voller Höhe (z.B. Stundungsantrag) vor.
9. gilt nur für Mietwohnungsprogramme:
* Erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. deutliche Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, Substanzverzehr zur Aufrechterhaltung der Liquidität, Aufbau Verbindlichkeiten bei anderen Kreditgebern, Kurzarbeit, Entlassungen etc.).
* Hinweis des Abschlussprüfers des Darlehensnehmers im Bestätigungsvermerk auf kurzfristig eintretende bestandsgefährdende Risiken im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.
Frage 2 u.3: Bislang gesondertes Team in WRFL, nunmehr einheitlich alles außer Normalbetreuung in FM
Zu 1)
Zur Einordnung, ob ein Engagement aus der Regelsachbearbeitung in die Intensivbetreuung oder Sonderbetreuung kommt, verwendet Kiel einen Kriterienkatalog:
· akute Liquiditätsanspannung gekennzeichnet durch Leistungsrückstände von mehr als 2 Monaten nach Fälligkeit
• Anträge auf Stundung und Tilgungsaussetzung
· signifikante Sicherheitenverschlechterung
· u.U. bei Nichterfüllung § 18 KWG – wenn im Einzelfall zwischen Regelsachbearbeitung und Intensivbetreuung abgestimmt
· Nichtzahlung von abgetretenen vorrangigen Bausparkassenbeiträgen und sonstigen ersten Anzeichen einer akute Liquiditätsanspannung beim Darlehensnehmer
· (Teil-)Kündigungsschreiben der KfW
Zu 2)
Intensivbetreuung und Sonderbetreuung erfolgen in gesonderten OEs. Die Bearbeitung in der Intensivbetreuung ist stark durch einen intensiven sowohl telefonischen wie schriftlichen Kontakt zum Kunden gekennzeichnet, Die Bearbeitung und das Controlling der intensivbetreuten Darlehensengagements werden stark durch Reportauswertungen unterstützt.
Zu 3)
In Intensivbetreuung und Sonderbetreuung wird anhand der vom Kunden genannten oder von uns identifizierten Ursachen ein Lösungs- / Sanierungskonzept erarbeitet. Von ganz simplen Schritten (Umstellung der Fälligkeiten von halbjährlich auf monatlich) bis hin zu komplexeren Umschuldungen / Ablösungen von anderen Gläubigern zur Wiederherstellung der Wirtschaftlichkeit des Objekts / des Kunden
1. In der IB-Sachsen Anhalt erfolgt die Abgrenzung zur OE Sanierung (die die Tätigkeiten der Intensivbetreuung und Sanierung beinhaltet) anhand eines detaillierten Schnittstellenkataloges.
Neben dem Kriterium der Leistungsstörung nach erfolglosem Ablauf der 2 Mahnung, erfolgt die Überleitung an die Intensivbetreuung und Sanierung auch bei Anträgen auf Stundung, Tilgungsaussetzungen, Vergleiche, Verzichte, bei Vorliegen von Sanierungskonzepten bzw. bei bestimmten Negativinformationen zum Kunden.
2. Eigene OE in der Marktfolge, die die intensiv- und sanierungsbedürftigen Kunden betreut.
Sämtliche Engagements des intensiv- und sanierungsbedürftigen Kunden werden in die Abteilung Recht/Sanierungsmanagement überführt.
Individueller Kundenkontakt und einzelfallbezogene Begleitung/Unterstützung im Rahmen von Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen, Vertragsanpassungen bzw. der Durchführung des Kündigungsprozesses, im Falle des Scheiterns.
Je nach Engagement bestehen kürzere Kreditüberwachungsfristen.
1. Nach welchen Kriterien erfolgt in Ihrem Institut die Abgrenzung von Kreditengagements in Normalbetreuung vs. Intensivbetreuung und wodurch wird im Einzelfall die „Übergabe“ in die Intensivbetreuung ausgelöst? Welche Rolle spielen dabei Verfahren der Risikofrüherkennung?
Zur Steuerung und Überwachung von Engagements mit erhöhten latenten Risiken und der damit verbundenen Erfüllung der Anforderungen der MaRisk hat die Bank Kriterien festgelegt, wann ein Engagement einer „gesonderten Beobachtung“ (Intensivbetreuung) zu unterziehen ist.
Risikofrüherkennung und Kriterien:
„2 Risikofrüherkennung
Die Risikofrüherkennung erfolgt mit dem Ziel der rechtzeitigen Identifizierung von Kreditnehmern, bei denen sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen, um rechtzeitig Maßnahmen einzuleiten. Die Risikofrüherkennung ist somit unmittelbar der Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung vorgelagert.
Bei der Risikofrüherkennung muss auf die Auswertung des Zahlungsverhaltens im Rahmen der Kreditrückzahlung, auf die Verwendungsnachweisprüfung im Rahmen der Valutierung sowie auf die Analyse von Informationen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen seitens des Kreditnehmers oder von Dritten abgestellt werden.
Die Grundlagen zur Identifizierung und Überwachung von Risiken sind demnach insbesondere die Risikopunkte sowie die Risikoklassifizierung mittels der Rating- und Scoringsysteme.
3 Risikoindikatoren
3.1 Harte Indikatoren für die Intensivbetreuung
Liegt einer der nachfolgenden Indikatoren vor, ist das Engagement der Intensivbetreuung zuzuführen:
a) Antrag auf Stundung oder Tilgungsaussetzung durch den Kreditnehmer
b) 45 Tage nach Fälligkeit bei Zahlungsrückstand ab € 10,00 in einem Konto
3.2 Weiche Indikatoren für die Intensivbetreuung
a) Risikoklasse 5, 6 oder 7
b) Engagements ab 3,5 Risikopunkten
c) Zahlungsrückstände bei von der SAB ausgereichten öffentlichen Darlehen als Indikation für ggf. zu erwartende Zahlungsstörungen bei Krediten im Obligo der SAB
d) negative Auskünfte zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers (z.B. unmittelbar drohende Zahlungsschwierigkeiten, Arbeitslosigkeit) durch den Kredit-nehmer oder Dritte (z.B. SCHUFA, Bankauskünfte, Pfändungen)
e) Förderverstöße, die risikoerhöhend für die SAB wirken
f) Anzeichen auf betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit der Finanzierung
g) wesentliche Nichteinhaltung der Kosten- und Errichtungsplanung für finanzierte Objekte (Kostenüberschreitung) verbunden mit drohender Finanzierungslücke und Nicht-tragbarkeit der Mehrbelastung
h) Nichteinhaltung von Auflagen aus dem Kreditvertrag
i) schleppende Einreichung von Unterlagen zur Verwendungsnachweisprüfung
j) Streit zwischen Gesellschaftern oder Geschäftsführern
k) Erb- oder Ehestreitigkeiten, ungeregelte Erbfolge oder Nachfolgeregelung
Für Engagements des Teilportfolios Selbstnutzer gelten nur die Indikatoren nach Punkt c) bis k).“
2. Wo ist die Intensivbetreuung in Ihrem Institut aufbauorganisatorisch angesiedelt (z.B. gesondertes Team oder – bei unveränderte Kundenzuständigkeit – mit besonderen Bearbeitungsvorgaben)?
Gesonderte Abteilung / Team:
„Die Intensivbetreuung hat in der betreuenden Abteilung durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu erfolgen.
Für Unternehmen der Organisierten Wohnungswirtschaft kann die Intensivbetreuung unmittelbar durch den zuständigen Betreuer/ Bearbeiter erfolgen.
Für Private Vermieter und Selbstnutzer ist die Intensivbetreuung in der Abteilung AS durchzuführen.“
Bearbeitung:
nach Vorgaben in SFO mit besonderen Bearbeitungsvorgaben (Regelung in separater Arbeitsanordnung, Gesamtprozess Kerngeschäft und Kredithandbuch).
3. Was kennzeichnet in Ihrem Institut die „intensivere“ Kreditbearbeitung in den relevanten Fällen? Z. B. gesondertes Reporting („Watch-List“), Intensivierung des Kundenkontakts zur Lokalisierung von konkreten Krisenursachen, Moderation von Stabilisierungsprozessen des Kreditnehmers, Beurteilung der bestehenden Kreditsicherheiten/ Identifikation von Nachbesicherungsbedarf?
Maßnahmen der Intensivbetreuung:
„Bankseitig kann der Beitrag zur Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen Kontoführung bzw. der Sicherung der Kapitaldienstfähigkeit im Rahmen der Intensivbetreuung ausschließlich aus
– der Duldung von Zahlungsrückständen
– der Stundung von Forderungen (Sonderzahlungsvereinbarungen)
– der Umfinanzierung durch vorzeitige Zinsanpassung, Änderung der Tilgungsleistung oder Fälligkeit
– Finanzierungen von ggf. ungesicherten Restforderungen nach Verkauf geförderter Sicherungsobjekte
– Margenverzichten
bestehen.
Zudem sind die Möglichkeiten einer Sicherheitenverstärkung zu prüfen und ggf. umzusetzen.
Die notwendigen Maßnahmen sind im Rahmen eines Maßnahmeplanes zu fixieren und deren Erfolgskontrolle zu terminieren.“
„Im Maßnahmeplan sind folgende Schwerpunkte darzustellen:
1. Gründe für die Aufnahme des Engagements in die Intensivbetreuung
2. Sicherheiten
3. wirtschaftliche Verhältnisse
4. Objektwirtschaftlichkeit (außer für eigengenutzte Wohnimmobilien)
5. Sachstand / Ursachen für Schieflage des Engagements
6. Maßnahmen mit Zeitplan für deren Einleitung und Umsetzung…“
Die Intensivbetreuung wird in Mainz von der für die laufende Bearbeitung zuständige OE wahrgenommen. In die Intensivbetreuung kommen Engagements ab einem Gesamtobligo von TEUR 250 pro Kreditnehmereinheit.
Kriterien für die Übernahme in die Intensivbetreuung sind in der Wohnraumförderung ein positiv votierter Stundungsantrag oder Leistungsrückstände seit mehr als 90 Tagen oder wenn die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt, dass die Kapitaldienstfähigkeit nicht gegeben ist oder eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse festgestellt wird.
Engagements, die der Intensivbetreuung unterliegen, sind mindestens einmal jährlich im Rahmen der Engagementbeurteilung zu überprüfen. Im Rahmen der intensiveren Kreditbearbeitung werden die Kundenkontakte intensiviert sowie auch insbesondere die bestehenden Kreditsicherheiten überprüft und ggf. ergänzt
1)
Risikofrüherkennungsindikator ist für Schwerin derzeit ausschließlich die Leistungsstörung. Dazu zählen neben dem Verzug mit Leistungsraten auch die Eröffnung von Insolvenzeröffnungs-, Insolvenz-, Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren sowie nicht forderungsdeckende Förderobjektveräußerungen. Ihr Vorliegen ist grds. Anlass zur Abgabe an die „Intensivbetreuung“ (der Begriff ist in Schwerin im engeren Sinne besetzt), sofern nicht zwei maschinell ausgelöste Mahnungen erfolgreich waren. Eine Ausnahme besteht für kurzfristige Stundungen.
2)
Die (hier so genannte) Intensivbetreuung ist als „OE Forderungsmanagement Darlehen“ gesonderte Gruppe der Abt. Darlehen, weswegen ihre Zuständigkeitsbegründung einen Sachbearbeiterwechsel mit sich bringt. Die OE hat gesonderte Arbeitsanweisungen bzw. Prozessbeschreibungen; ihre interne Struktur folgt einer Eskalation der Maßnahmen gegenüber dem Schuldner.
Ein gesondertes maschinelles Reporting befindet sich derzeit im Aufbau, bisher erfolgt dies durch manuelle Statistik im Einzelfall je nach Bedarf.
3)
Schwerpunkt der „Intensivbetreuung“ ist die schnellstmögliche Beseitigung der Leistungsstörung bzw. nach Darlehenskündigung die Minimierung des Ausfalls der Landesforderungen. Die von Düsseldorf genannten Kriterien sind grds. alle vorstellbar, mit Blick auf begrenzte Ressourcen aber nicht durchweg typisch. Haupttätigkeitsfelder sind der Abschluss und die Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen sowie die Teilnahme an Verhandlungen über bestmögliche Förderobjektsverwertungen und über die wirtschaftliche Sanierung von Schuldnern.
1. Die definierten Kriterien (sh. angefügte E-Mail) sind der beigefügten Organisationsrichtlinie („Kriterien: Übergang in die Intensivbetreuung“) zu entnehmen. Es ist ein Warnsignalverfahren in Kraft, wobei das Mahnwesen eine gewichtige Rolle spielt.
2. Die Intensivbetreuung ist in den Marktabteilungen angesiedelt bzw., soweit sie in Zusammenhang mit der Offenlegung gemäß § 18 KWG steht, im Kreditreferat.
3. Die Grundsätze für die „intensivere“ Kreditbearbeitung sind in den beigefügten Organisationsrichtlinien „Intensivbetreuung im Kreditgeschäft“, „Stundungen (EH)“, „Stundungen (Buchhaltung)“sowie „Risikosteuerung: Erkennung und Überwachung“ enthalten (sh. angefügte E-Mail). Ein zentrales Anliegen im Rahmen der Intensivbetreuung ist es, Kontakt zu den Kunden herzustellen, um Informationen über die Ursache der Zahlungsstörungen zu bekommen und ihr zukünftiges Zahlungsverhalten beeinflussen zu können. Sie werden daher regelmäßig angeschrieben.
Zu 1.: Kriterien für die Übergabe an die Intensivbetreuung:
• mehrfache erfolglose Mahnung
• einzelfallbezogene Indizien, die auf ein konkretes Ausfallrisiko hindeuten:
• außergerichtliches Schuldenregulierungsverfahren,
• Insolvenzverfahren,
• nicht ausreichender Kaufpreis
Zur Früherkennung der Risiken wird im Treuhandgeschäft und im risikoarmen Kreditgeschäft auf die nicht zeitgerechte Erbringung der Leistungsraten abgestellt.
Zu 2.: Die Intensivbetreuung erfolgt in der Wohnraumförderung durch ein gesondertes Team (Rechtsbereich).
Zu 3.: Kennzeichen der Intensivbetreuung:
– einzelfallabhängige Bearbeitung, kein Massengeschäft
– Persönlicher Kundenkontakt angestrebt,
– ggf. Kontaktaufnahme zu mitfinanzierenden Kreditinstituten
Im Privatkundengeschäft können die Darlehensnehmer i.d.R. keine weiteren Sicherheiten stellen, so dass eine Nachbesicherung i.d.R. nicht in Betracht kommt.
9. Nach welchen Kriterien erfolgt in Ihrem Institut die Abgrenzung von Kreditengagements in Normalbetreuung vs. Intensivbetreuung? (und)
Wodurch wird im Einzelfall die „Übergabe“ in die Intensivbetreuung ausgelöst?
Welche Rolle spielen dabei Verfahren der Risikofrüherkennung?
Für die Zuordnung von normal betreuten Kreditengagements im Mietwohnungsbereich in die Intensivbetreuung wurden Kriterien definiert, deren Vorliegen im Rahmen der regelmäßigen Engagementbeurteilungen zu prüfen ist. Je nach Art des Kriteriums ist die Zuordnung des Kreditengagements in die Intensivbetreuung verpflichtend (sog. MUSS-Kriterien) oder liegt im Ermessen des Kompetenzträgers (sog. KANN-Kriterien).
Zu den MUSS-Kriterien zählen unter anderem:
− fortgesetzte Rückstände (ab 2. rückständiger Leistung)
− erheblicher Werteverfall der Sicherheiten, der Sicherheitenverstärkung erfordert
− deutliche Bonitätsverschlechterung (beispielsweise definiert durch bestimmte Ratingnoten)
Bei den KANN-Kriterien handelt es sich um Merkmale, die als Frühwarnindikatoren zu werten sind und regelmäßig zu einer Überprüfung des Engagements inklusive der Betreuungszuständigkeit führen. Hierzu zählen unter anderem:
− allgemeine Frühwarnindikatoren (Kreditrahmenkürzungen anderer Banken)
− branchenbezogene Frühwarnindikatoren (verlängerte Bauzeiten, Insolvenz der Baufirmen)
− Frühwarnindikatoren aus Bonitätsanalysen (Ertrags- und/oder Liquiditätsprobleme, Managementprobleme), beispielsweise definiert durch bestimmte Ratingnoten
− Frühwarnindikatoren aus „äußeren“ Einflüssen (Änderung von Standortfaktoren)
Die Entscheidung über die Zuordnung in die Intensivbetreuung bzw. über die Beibehaltung der Normalbetreuung bei vorliegenden KANN-Kriterien erfolgt in nachvollziehbaren Dokumentationen. Die Änderung der Engagementzuständigkeit wird systemtechnisch erfasst. Darüber hinaus werden grundsätzlich „Übergabegespräche“ zwischen dem Normal- und Intensivbetreuer geführt. (Selbiges gilt bei Engagementrückgabe in die Normalbetreuung).
Zur Sicherstellung frühzeitiger Risikoidentifizierungen spielen Verfahren der Risikofrüherkennung eine wesentliche Rolle. Neben den vorgenannten (im Regelwerk der Bank verankerten) Frühwarnindikatoren ist hier vor allem das in der Bank genutzte Risikoklassifizierungsverfahren hervorzuheben, dass als mathematisch-statistisches Ratingverfahren ausfallsrelevante Merkmalsausprägungen in eine Bonitätsaussage (Ratingnote, PD) transformiert.
10. Wo ist die Intensivbetreuung in Ihrem Institut aufbauorganisatorisch angesiedelt (z. B. besondere Teams oder – bei unveränderter Kundenzuständigkeit- mit besonderen Bearbeitungsvorgaben?)
Die Betreuung der Intensivengagements im Mietwohnungsbereich erfolgt grundsätzlich im Referat Intensivbetreuung.
Das Referat Intensivbetreuung ist neben drei Fachreferaten und dem Referat Problemkreditbearbeitung im Förderbereich Mietwohnungsbau angesiedelt. Der Förderbereich Mietwohnungsbau ist ein Marktfolgebereich.
11. Was kennzeichnet in Ihrem Institut die „intensivere“ Kreditbearbeitung in den relevanten Fällen? (z. B. gesondertes Reporting („Watch-List“), Intensivierung des Kundenkontakts zur Lokalisierung von konkreten Krisenursachen, Moderation von Stabilisierungsprozessen des Kreditnehmers, Beurteilung der bestehenden Kreditsicherheiten/Identifikation von Nachbesicherungsbedarf)
Neben dem allgemeinen Bank- und Bereichsregelwerk sind für die Intensivbetreuung relevante Faktoren in einem separaten Regelwerk für die Intensivbetreuung festgelegt. Hierzu zählen unter anderem:
− kurzfristige, ausführliche Analyse der Schwachstellen und Krisenursachen verbunden mit ggf. erforderlicher juristischer Prüfung in der Regel aufgrund aktueller Rechtssprechung (Vertragsprüfung, Sicherheitenprüfung)
− Durchführung und Begleitung von Stabilisierungsprozessen durch beispielsweise Erarbeitung sowie Prüfung von externen stabilisierenden Fortführungskonzepten
− Abstimmungen mit den Kreditnehmern und etwaigen weiteren Beteiligten zu Fortführungskonzepten, Begleitung der Umsetzung der Fortführungskonzepten nach in der Regel individuellen Vertragsanpassungen
− temporäre Betreuung der Intensivengagements nach Umsetzung der Stabilisierungsmaßnahmen während einer Controllingphase
− regelmäßiges unterjähriges Reporting zu den Entwicklungen der Intensivbetreuungsfälle gegenüber internen und externen Adressaten (Watch-List, Treuhandkreditberichterstattung)
1. Gemäß den MaRisk wurden in den Organisationsrichtlinien der BayernLabo Kriterien festgelegt, wann ein Kreditengagement einer Intensivbetreuung zu unterziehen ist. Außerdem wurde festgelegt nach welchen Kriterien die Abgabe eines Kreditengagements an die auf die Sanierung und Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter und deren Einschaltung erfolgt.
Dazu wurde ein detaillierter Katalog an Aufnahmekriterien zur Intensivbetreuung und in einer weiteren Stufe zur Problemkreditbehandlung aufgestellt.
Sobald ein Aufnahmekriterium zutrifft ist die aktuelle Betreuungsform anhand aller Aufnahmekriterien zu überprüfen und erforderlichenfalls innerhalb von 5 Arbeitstagen die adäquate Betreuungsform festzulegen.
In der überwiegenden Zahl der Fälle erfolgt eine Aufnahme in die Intensivbetreuung bei fruchtlosem Ablauf des automatisierten Mahnverfahrens. Bei erfolglosen Mahnungen werden
die betreffenden Engagements spätestens 8 Wochen nach Fälligkeit in die Intensivbetreuung überführt und mit einem entsprechenden Mahnkennzeichen im IT System gekennzeichnet.
Weitere Aufnahmekriterien sind jedoch auch der Antrag auf außergerichtliche Schuldenbereinigung und ein Gutachten im Insolvenzverfahren, ein begründeter Verdacht auf wirtschaftliche Schwächen wegen Nichteinreichung von Bonitätsunterlagen. Ein weiteres Kriterium ist die Aufnahme eines anderen Mitglieds der Kreditnehmereinheit in die Intensivbetreuung, von dem für den betrachteten Geschäftspartner besondere Gefährdungen ausgehen.
Die Risikofrüherkennung und fortlaufende Risikoidentifikation ist fester Bestandteil des Gesamtprozesses und dient der rechtzeitigen Ermittlung von Geschäftspartnern, bei deren Kreditengagements sich erhöhte Risiken abzeichnen, Schwächen bereits bestehen oder sich noch verstärken.
Zur fortlaufenden Risikoidentifikation dienen Frühwarnindikatoren, die bei einem früheren Krisenstadium ansetzen als die eingangs erwähnten Aufnahmekriterien. Wird beispielsweise das IT gesteuerte Mahnverfahren ausgelöst oder das Bonitätsrating verschlechtert sich um 2 Noten ab Rating 7, so liegen Frühwarnindikatoren und Signale vor und der Geschäftspartner wird einer Prüfung unterzogen welches die adäquate Betreuungsform für ihn ist. Dabei bestimmen die Aufnahmekriterien über die weitere Vorgehensweise.
2. Die Intensivbetreuung findet in einem eigenen Team „Intensivbetreuung“ der Abteilung „Analyse, Sanierung & Abwicklung“ statt.
3.Im Team Intensivbetreuung werden unter anderem folgende Aufgaben die sich von der Normalkundenbetreuung unterscheiden wahrgenommen
1. Begleitung und Verfolgung der wirtschaftlichen Entwicklung von intensiv betreuten Geschäftspartnern in der Eigenwohnraumförderung
2. Anforderung detaillierter Bonitätsunterlagen bei Geschäftspartnern in der Eigenwohnraumförderung
3. Überprüfung von Sicherheiten- und Objektbewertungen unter Einbeziehung neuer Informationen und Erkenntnisse in der Eigenwohnraumförderung
4. Festlegung und Umsetzung geeigneter, also der Risikosituation angemessener Maßnahmen (Einfordern ausstehender Beträge, Ausschöpfen vertraglich vereinbarter Handlungsoptionen, Zahlungsvereinbarungen, Verbesserung der Sicherheitenposition usw.)
5. Regelmäßige Überwachung der Rückführung von Kreditengagements unter Berücksichtigung etwaiger Zahlungsvereinbarungen
6. Durchführung außergerichtlicher Schuldenbereinigungen, Insolvenzantragsverfahren sowie gerichtlicher Schuldenbereinigungs- und Insolvenzverfahren in der Intensivbetreuungsphase
7. Überwachung und Dokumentation der Aufnahmekriterien in die Intensivbetreuung sowie Festlegung und Dokumentation der adäquaten Betreuungsform und regelmäßige Prüfung der weiteren Behandlung