Potsdam beabsichtigt, seine Förderung für selbst genutztes Wohneigentum aus Eigenmitteln der ILB insgesamt auf neue Füße zu stellen. In Vorbereitung dazu interessiert uns, welche Ratingverfahren die anderen LFI bei ihren Eigenmittelprogrammen für Privatkunden verwenden. Insbesondere würden wir auch gerne erfahren, ob dabei gegebenenfalls das Sparkassenrating genutzt wird und welche Erfahrungen hierzu vorliegen.
Ratingverfahren für Privatkunden im Eigenmittelprogramm
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In NRW erfolgt die Förderung für selbst genutztes Wohneigentum im zweistufigen Bewiligungsverfahren. Die Kreditwürdigkeitsprüfung im Neugeschäft (Einkommensprüfung, Tragbarkeitsberechnung) erfolgt durch lokale Bewilligungsstellen. Ein Ratingverfahren kommt hierbei nicht zu Einsatz.
Die NRW.BANK übernimmt die Kunden in ihren Bestand und nimmt eine regelmäßige Risikoeinstufung auf Grundlage eines automatisierten Risikoklassifizierungsverfahrens vor (Bestandsscoring). Das Verfahren wurde durch einen externen Dienstleister für die NRW.BANK entwickelt und wird von diesem betrieben.
Im Bereich der Mietwohnraumförderung findet die Kreditwürdigkeitsprüfung durch die NRW.BANK statt. Hierbei kommen je nach Kundensegment verschiedene Risikoklassifizierungsverfahren zum Einsatz. Zum einen werden Verfahren der SR eingesetzt (StandardRating oder Immobiliengeschäftsrating), zum anderen kommt für natürliche Personen, deren überwiegender Cashflow aus unselbständiger Tätigkeit stammt (keine Anwendung der SR-Verfahren), ein eigenentwickletes Verfahren zur Anwendung.
Die ISB hat für Privatpersonen zur Förderung für selbst genutztes Wohneigentum ein eigenes Scoringverfahren entwickelt, dass sich an der Masterskala der SR orientiert. Wir nutzen hierfür kein Sparkassenrating.
Die IB.SH arbeitet im Bereich Wohneigentum bis 750 TEUR Gesamtobligo (durchschnittliche Antragssummen für diese Kundengruppe: ca. 100 TEUR) mit einem selbst entwickelten Scoring-Modell. Das Modell beruht auf Erfahrungswerten, die gesammelt wurden und berücksichtigt die IB.SH spezifischen Kriterien bei der Ermittlung der Scoring-Note.
Bei Interesse können wir Ihnen dieses selbstverständlich mit weiteren Erläuterungen gern zur Verfügung stellen.
Kommen Sie hierzu gern per Mail auf uns zu (kristina.schmelter@ib-sh.de).