Wie werden Auszahlungsanträge im Selbstnutzerbereich in Bezug auf das Einholen der Unterschriften umgesetzt ? Insbesondere sind Originalunterschriften notwendig ?
Originale Unterschriften für Auszahlungsanträge
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Bei Kunden des Segmentes Immobilien Privatkunden kann die Auszahlungsanweisung gescannt und der IBB auf elektronischem Weg übersandt werden.
Die Auszahlungsanträge müssen von den Darlehensnehmern im selbstgenutzten Wohneigentum unterzeichnet werden. Aktuell akzeptieren wir noch keine elektronischen Signaturen. Eine Einreichung des Auszahlungsdokumentes per E-Mail ist aber zulässig.
In Brandenburg gibt es im Selbstnutzerbereich keine speziellen Auszahlungsanträge. Stattdessen sind im Fördervertrag die notwendigen Unterlagen und Vordrucke festgelegt, die für die Auszahlung der einzelnen Raten (in der Regel 3 Raten) eingereicht werden müssen. Dazu gehören beispielsweise die Erklärung über den Baubeginn oder die Angabe eines separaten Kontos für die Auszahlung. Für diese Dokumente erwarten wir dann die Originalunterschrift.
Die Auszahlungsanweisungen für die Eigenheimkunden sind i. d. R. Teil unseres Darlehensvertrages und werden weiterhin im Original unterzeichnet eingereicht.