Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung sind in Hamburg u. a. die Beantragung von Vollstreckungsmaßnahmen, die Abgabe bzw. Nichtabgabe der Vermögensauskunft oder auch ein Insolvenzverfahren. Informationen über diese Umstände erhält Hamburg bislang auch seitens der Schufa in Form von sog. Nachmeldungen. Die Vertragsbeziehung mit der Schufa soll nach einer Kosten-Nutzen-Analyse beendet werden. Die Beendigung des Schufa-Vertrages hätte zur Folge, dass wir aufgrund der dadurch ausbleibenden Nachmeldungen von einigen der vorerwähnten Informationen erst später (wenn überhaupt) Kenntnis erhielten (z. B über das Gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder), vom Kunden oder von Dritten. Hamburg ist der Ansicht, dass nicht alles daran gesetzt werden muss, um möglichst frühzeitig vom Eintritt der vorgenannten Kriterien zu erfahren oder gar aktiv nach ihrem Vorhandensein zu suchen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass es ausreicht, bei ihrem Bekanntwerden (aus welcher Quelle auch immer) die daraus nötigen Folgerungen zu ziehen. Das wird im Regelfall dann der Fall sein, wenn sich die Situation des Darlehensnehmers so verschärft hat, dass es zu Zahlungsrückständen gekommen ist.

 

Wie gehen die anderen Förderinstitute (insbesondere die, die nicht am Schufa-Verfahren teilnehmen) mit dieser Problemlage um?