Hallo,

nach Umstellung unseres Systems auf SAP ABAKUS sollen die Darlehensraten vornehmlich per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen werden.

Der ISB schwebt vor in die Allgemeinen Darlehensbedingungen einen Passus aufzunehmen, dass die Antragsbearbeitung nur erfolgt, wenn der Darlehensnehmer ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat abgibt. Eventuell könnte auch die Auszahlung des Darlehens nur unter der Bedingung erfolgen, dass der Darlehensnehmer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt.

Uns interessiert, wie dies in anderen Instituten gehandhabt wird und ob es auch aus rechtlicher Sicht bereits Erfahrungen mit der Verpflichtung zur Abgabe eines SEPA-Lastschriftmandates in Allgemeinen Darlehensbedingungen gibt.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe.