Hamburg plant die Beteiligung an einem noch einzurichtenden, primär privat finanzierten Innovations- und Wachstumsfonds. Dabei stellt sich die Frage, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Investment (< 25 % des Gesamtvolumens) eines Landesförderinstituts in einen Beteiligungsfonds nach KAGB aufsichtsrechtlich und bilanzrechtlich gemäß CRR als Anlagegeschäft und nicht als Beteiligung eingestuft werden kann. Liegen bei den anderen Förderinstituten entsprechende Erfahrungen vor? Interessiert wäre Hamburg auch an Informationen darüber, ob Erfahrungen mit qualifizierten Anwaltskanzleien, die zu diesem Rechtsgebiet beratend tätig sind, vorliegen.