Die KfW hat am 29.07.2016 mit Bankenrundschreiben 24/2016 Informationen zur nachrangigen Besicherung im KfW Wohneigentumsprogramm mitgeteilt. Wir haben bereits mit der KfW telefoniert, konnten aber noch keine Detailinformationen bekommen. Dem VÖB ist dieses Thema bislang nicht bekannt, der Verband wird sich nun aber mit diesem Thema befassen.

Uns interessiert, ob und ggf. was Sie aufgrund dieser KfW-Information bereits veranlasst haben.