Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vermehrt treten im Antragsverfahren in letzter Zeit Kapitalanlagegesellschaften (KAG) als Förderempfänger und Eigentümer einer Fördermaßnahme auf, die für ein bestimmtes Sondervermögen handeln (i.d.R. Immobilienfonds). Ihre Rechtsgrundlage haben sie im Investmentrecht (Kapitalanlagegesetzbuch – KAGB –, früher Investmentgesetz). Diese Fonds haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und können daher nicht Träger von Rechten und Pflichten aus einer Förderzusage oder einem Kreditvertrag sein.

Der Darlehensvertrag und die Hypothekenbestellungsurkunde wird von der KAG „im eigenen Namen und für Rechnung des Sondervermögens XXX“ unterschrieben. Im Zusammenhang mit der Bestellung der Hypothek und Abgabe des Schuldversprechens will die KAG jedoch nicht die persönliche Haftung übernehmen (nur dingliche Haftung gegeben).

Gibt es Erfahrungen mit dieser Kundengruppe bei den anderen Förderinstituten? Welche zusätzlichen Anforderungen/Zusatzsicherheiten (Sideletter, Abtretung von Aufwendungsersatz- und/oder Vergütungsansprüchen, Covenants) werden an die KAG gestellt, um das Kreditrisiko zu begrenzen? Oder wird alternativ auf die persönliche Unterwerfung verzichtet?

Vielen Dank vorab für Ihre Antworten!