Das BMWSB hatte am 16.12.2022 zu einer Informationsveranstaltung zum aktuellen Arbeitsstand der Härtefallregelung für Wohnungsunternehmen eingeladen. In der Diskussion wurde deutlich, dass wohl nur wenige Wohnungsunternehmen von der geplanten Härtefallregelung betroffen sein werden und es sich somit nur um eine Einzelfallbearbeitung handeln wird. Diverse FI verfügen nicht über einen derartigen Umsetzungsprozess und können diesen auch nicht in der Kürze der Zeit entwickeln. Die Forderung nach einer 100-prozentigen Bürgschaft wurde vom Bund abgelehnt. Punkte wie die Höhe des Mindestkreditbetrages, Prüfung des Ratings sowie das Thema wann die Haftungsfreistellung gezogen wird und wie letztendlich die FI durch die KfW geprüft werden sollen, werden noch einmal überdacht.
Hannover steht diesem Produkt durchaus kritisch gegenüber und wägt eine Inanspruchnahme ernsthaft derzeit ab. Uns würde deshalb interessieren, welche FI hierzu bereits eine Entscheidung getroffen haben und wie diese ausgefallen ist.
Über eine rege Rückmeldebeteiligung würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.“
In Berlin sehen wir derzeit keinen Bedarf für diese Härtefallregelung, und verfolgen dieses Thema deshalb auch nicht aktiv. Eine endgültige Entscheidung wurde aber noch nicht getroffen.
NRW teilt die Ansicht aus Niedersachsen, dass eine kurzfristige Umsetzung das Land und Förderinstitut vor größere Herausforderungen stellen wird. Gleichzeitig wird der aktuelle Bedarf der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in NRW als gering eingeschätzt. Um jedoch im Einzelfall angemessen reagieren zu können, plant NRW eine Inanspruchnahme der Härtefallregelungen für Wohnungsunternehmen zu ermöglichen. Derzeit werden erste Umsetzungsoptionen durch die NRW.BANK geprüft. Sobald der Bund die Überlegungen zum Förderprodukt abgeschlossen hat, wird erneut geprüft und die Vorbereitungen werden abgeschlossen. Gestern hat die KfW informiert, dass es am 19.01.23 einen Termin zwischen KfW und Förderinstituten geben wird.