Das BMWSB hatte am 16.12.2022 zu einer Informationsveranstaltung zum aktuellen Arbeitsstand der Härtefallregelung für Wohnungsunternehmen eingeladen. In der Diskussion wurde deutlich, dass wohl nur wenige Wohnungsunternehmen von der geplanten Härtefallregelung betroffen sein werden und es sich somit nur um eine Einzelfallbearbeitung handeln wird. Diverse FI verfügen nicht über einen derartigen Umsetzungsprozess und können diesen auch nicht in der Kürze der Zeit entwickeln. Die Forderung nach einer 100-prozentigen Bürgschaft wurde vom Bund abgelehnt. Punkte wie die Höhe des Mindestkreditbetrages, Prüfung des Ratings sowie das Thema wann die Haftungsfreistellung gezogen wird und wie letztendlich die FI durch die KfW geprüft werden sollen, werden noch einmal überdacht.

Hannover steht diesem Produkt durchaus kritisch gegenüber und wägt eine Inanspruchnahme ernsthaft derzeit ab. Uns würde deshalb interessieren, welche FI hierzu bereits eine Entscheidung getroffen haben und wie diese ausgefallen ist.

Über eine rege Rückmeldebeteiligung würden wir uns sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus.“