Die NRW.BANK ist im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben der Wohnraumförderung für die Form und den Inhalt der Darlehensverträge in der Wohnraumförderung zuständig. Das zuständige Bauministerium (derzeit MHKBG – Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung) stellt aktuell die Anforderung, in den Darlehensverträgen eine geschlechtergerechte Sprache umzusetzen.

Die NRW.BANK interessiert, wie andere Landesförderinstitute mit dem Spagat zwischen der Erfüllung dieser Anforderung und der Erhaltung der Lesbarkeit juristisch komplexer Dokumente (wie Darlehensverträge) umgegangen sind oder aktuell umgehen.

  • Wird zu Beginn des Dokumentes einmal klargestellt, dass der im Folgenden verwandte Begriff „Empfänger“ (o.ä.) sowohl männliche, als auch weibliche und diverse Personen (im Singular und Plural) meint? Wenn ja, wie wird das konkret formuliert?
  • Oder werden die denkbaren Varianten bei jedem Auftreten im Text wiederholt?
  • Wird die Einbeziehung aller Geschlechter anderweitig (z. B. durch Zusatz „(m/w/d)“) sichergestellt?