Die ISB startet am 01.01.2020 mit einem neuen Förderprogramm für die Förderung von Mietwohnungen in Orts- und Stadtkernen. Die Fördermittel werden als Darlehen mit einem Tilgungszuschuss ausgereicht. Die beihilferechtliche Bewertung der Förderung soll nach DAWI-De-minimis erfolgen. Die ISB hat bisher mit Förderungen nach DAWI-De-minimis keine Erfahrungen. Insbesondere mit den abzugebenden Erklärungen der Antragsteller und Bescheinigungen der subventionsausgebenden Stelle hat die ISB keine Erfahrung. Wir fragen deswegen an, ob uns andere LFI ihr DAWI-De-minimis Erklärungen der Antragsteller und DAWI-De-minimis Bescheinigungen der Banken als Muster zur Verfügung stellen könnte. Vielen Dank im voraus.