In Bremen steigt der Bedarf an Wohnungen für Studierende. Der Bedarf konnte im Sozialwohnungsbereich nicht ausreichend befriedigt werden, weil 1 Zimmer-Appartements (inkl. Bad) in der Vergangenheit nicht förderwürdig waren. Mit den neuen Wohnraumförderungsprogrammen sind, unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Studenten, abgeschlossene kleine Wohnungen, sogenannte Micro-Appartements förderfähig.
Bei der Größe dieser Micro-Appartements ist zu berücksichtigen, dass die Wohnungen die Möglichkeit bieten sollen einen eigenständigen Haushalt zu führen. Eine angemessene Möblierung sowie eine Küche (z.B. Pantry) mit Kochgelegenheit, Kühlschrank und Spülen müssen entsprechend Platz finden, so dass eine Wohnfläche von 25 m² bis 30 m² für angemessen gehalten wird. Dadurch wird sichergestellt, dass die geförderten Wohnungen bei einer möglichen veränderten Nachfrage von anderen Zielgruppen genutzt werden können.
Die Förderung für diese Wohnungen erfolgt mit derzeit zinslosen Darlehen von EUR 35.000 pro Wohnung. Die Netto-Miete beträgt 6,80 je m² Wohnfläche.
Bremen interessiert:
- Werden Studentenwohnungen in Ihrem Bundesland gefördert?
- Wenn ja, werden sie über die soziale Wohnraumförderung gefördert oder gibt es separate Programme?
- Wie sind die Konditionen
- Höhe der Förderung
- Wohnfläche
- Miete
- Gibt es besondere Erfahrung mit der Förderung von Studentenwohnungen?
Kein Förderprogramm. Durchleitung von KfW möglich.
Kein Programm; aber Zuschüsse für Sanierung von Studentenheimen
Förderprogramm vorhanden. Max. 25 m². pro Kopf inkl. anteiliger Gemeinschaftsflächen, fast ausschließlich Studentenwerk (WBS nicht erforderlich ). Bedingungen wie bei normaler Förderung.
Kein Förderprogramm da hoher Leerstand.
Kein Programm
Sonderprogramm zur Förderung (aus Mitteln der Wohnraumförderung) in aktueller Diskussion. Zuschuss oder Darlehen noch unklar. Soll „umnutzbar“ sein z.B. für alte Menschen.
Eigene RL zur Förderung von Studierendenwohnheimen; darlehensbasiert – kein Antrag, keine konkreten Erfahrungen
Aktuell Förderung von Studentenwohnen (2 RL, Studierendenwohnheimbestimmungen vorhanden) nur an bestimmten Hochschulstandorten möglich. (Mind. Größe 14 m² inkl. Gemeinschaftsanlagen). Insges. 50 Mio. EURO im Wohnungsbauprogramm vorgesehen. 719 WE gebaut. Erfahrungen sind gut.
Tilgungsnachlässe zw. 20 % und 30 % sind mögl.
6,5 Mio. Mittel in Wohnraumförderfonds. Hoher Bedarf. Darlehensförderung 15 % EK, keine grundbuchliche Absicherung, da Fördernehmer öffentlich, keine Zuschüsse
Förderung von Studentenwohnheimen ausgeschlossen. Markt regelt sich aufgrund des hohen Leerstandes selbst – kein wirklicher Bedarf
Seit vielen Jahren verstärkte Zusammenarbeit mit Studentenwerken und auch priv. Investoren; Förderung im Rahmen KfW, Kapitalmarktmittel + soz. Wohnraumförderung. Befristete Mietverträge. Seit 2014: 2. Förderrichtlinie – Zuschuss- und Darlehensförderung – kein EK bei Studentenwerken erforderlich, Mieten ca. 8,50 EUR qm + 2 EUR qm Möblierung + Betriebskosten = Warmmiete von bis zu 350 EUR, Wfl. 18-25 m² pro Kopf – auch Förderung von Wohngemeinschaften ist möglich – entsprechend mehr qm.
Sep. Programme für Neubau und Modernisierung von Studentenwohnheimen. Modulare Förderung (zinsverbilligte Darlehen und lfd. Zuschüsse) 28 m² pro Person. max.; 232,00 EURO netto kalt = max. Miete.
Wird zwar für notwendig erachtet aber kein separates Förderprogramm; Förderung aus eigener Kraft mit ILB-Produkten in Kombination mit KfW-Produkten
22,5 Mio. Studentenwohnraumförderung mit eigener Richtlinie, vertraglich vereinbarter Zins von 7% auf 0% für Dauer 25 Jahre gesenkt, Tilgungsnachlässe, Wfl. 25qm / ggf. um 50% höher bei Familien
Bis 32 TEUR je Wohnplatz / 200 EUR Miete
Richtlinie sh. angefügte E-Mail
Aktuell kein Programm, ggf. Neuaufnahme in Mietwohnförderungsprogramm durch neue Landesregierung Förderung über eigene Finanzierungen und KfW-Durchleitung