Baugemeinschaften bieten eine Möglichkeit zum integrativen und alternativen Bauen und Wohnen wobei die zukünftigen Bewohner auch die Möglichkeit haben, aktiv mit zu gestalten. Dabei können verschiedene soziale und kulturelle Bedürfnisse berücksichtigt werden. Baulich umfasst dies zum Beispiel: Barrierefreiheit, die Umsetzung hoher ökologischer Standards und den Bewohnern angepasste gemeinschaftliche Freizeitanlagen. Auf sozialer Ebene entsteht eine stabile Gemeinschaft, in der sich die Bewohner durch den vorhergehenden Findungsprozess bereits kennen und gegenseitig unterstützen – unabhängig ihrer persönlichen Verhältnisse und ihrer Herkunft. Darüber hinaus sollen durch das Wohnen im „eigenen“ Mieteigentum langfristig stabile Mietpreise geschaffen werden.
Baugemeinschaften und Baugenossenschaften sind ein zunehmendes Thema in Bremen. Als Ergebnis aus dem neuen Koalitionsvertrag, sollen Baugemeinschaften gefördert werden. Dafür werden in den kommenden Jahren Wohnungsbauflächen zur Verfügung gestellt. Wichtige Aspekte sind dabei die Quartiersstabilisierung und die Identifizierung mit dem Stadtteil.
Es gibt verschiedene Arten von Baugemeinschaften: Zum einen Baugemeinschaften, die sich einen Inverstor suchen, der als Bauherr auftritt und von dem anschließend die Wohnungen gemietet werden; zum anderen Baugemeinschaften, die eine Genossenschaft mit entsprechenden Genossenschaftsanteilen gründen, welche als Bauherr auftritt und anschließend die Wohnungen an die Anteilseigner und weitere Personen vermietet. Hier gibt es zahlreiche Untervarianten, wie Kooperationen mit Bestandsgenossenschaften oder Genossenschaften zur Schaffung von Mietwohnungen zur nicht eigenen Nutzung. Abschließend gibt es Mietergenossenschaften, die Bestandsobjekte zur Eigennutzung ankaufen.
Wir haben in den vergangenen Jahren zwei Objekte gefördert, wobei sich die Aufbringung des Eigenkapitals in Höhe von 15 % als Problem erwies.
Bremen fragt:
- Werden in anderen Landeskreditanstalten explizit Baugemeinschaften gefördert?
- Welche rechtlichen Organisationsformen von Baugemeinschaften werden gefördert?
- Welche Erfahrungswerte mit Baugemeinschaften liegen vor?
Wie kann eine solide Finanzierung und Förderung auf Grundlage einer zuverlässigen Vertragspartnerschaft mit entsprechenden Baugemeinschaften gestaltet sein?
Testtext für E-Mail Tool.
Einzeleigentümer im Rahmen der Finanzierung von WEG. Finanzierung von Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum möglich
Kein spezielles Förderprogramm / aktuell Thema für die Eigentumsförderung
Thema wird forciert in SH, politisch getrieben – Förderprogramm “private Wohnungsgenossenschaft“ – Mietwohnprojekt – Problem: Kapitalschwäche – Nutzung von KFW-Wohneigentumsprogramm pro Kopf 25 TEUR blanko wird gestattet aber kritisch gesehen (bereits mehrere Fälle)
Kein Programm, keine Anfrage
Kein separates Programm, jedoch hohe Nachfrage in Ballungsgebieten – Problem: hoher Aufwand da Finanzierung auf einzelne Eigentümer abgestellt.
Keine Erfahrung; Einzelfallprüfung mgl., WEG werden finanziert (Mod/Inst, Sanierung) aber kein Neubau.
Keine ausdrückliches Angebot; Unterstützung (Zuschuss) von Gründungen von Genossenschaften gewollt. (aber oft Bonitätsprobleme)
Keine ausdrückl. Förd v BG, klass. Neubauförderungsmittel können beantragt werden; ggf. Gründungsdarl. für Anschubfinanzierung, wenn Geno nicht älter als 5 Jahre. Wenig Erfahrungen, wenig Nachfrage – ggf. Gründungsdarlehen mit Absicherung Landesbürgschaft
WEG-Finanzierung WEG Mitte des Jahres neues Produkt.
Baugemeinschaften werden gefördert; Problem wg. Besicherung und: Oft fallen Antragssteller aus den Einkommensgrenzen raus
Kein Thema
Verschiedene Modellszenarien in kl. Stückzahl; am einfachsten Baugemeinschaften gehen unter Dach eines vorhandenen Wohnungsunternehmens. Es besteht eine gewisse Bereitschaft von Kommunen zur Übernahme von Bürgschaften
Förderung seit 20 Jahren – Förderrichtlinie für Baugemeinschaften; sehr individuell und speziell – Rechtsform: Kleingenossenschaften oder eingetragener Verein, die sich an einer größeren WG anhängen – Agentur für Baugemeinschaften vorhanden; Problem: Baugemeinschaften oft zerstritten – häufige Änderung der individuellen einkommensbezogene Verhältnisse – insgesamt 20 Förderungen (noch kein Ausfall); Bürgschaft der Stadt bis 70%
Wenig Erfahrung, Förderung ist nicht ausgeschlossen – mindestens 4 Berechtigte (Problem: Besicherung analog WEG)
s. Brandenburg – wenig Erfahrung – neu gegründete Genossenschaften – Herausforderung EK; keine Bewilligungen
EM: Kein spez. Programm. Im Rahmen der normalen Individualförderung – finanziert wird Miteigentumsanteil WEG / aber: Förderprogramm für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen (keine Anträge)
MW: Miethaussyndikat – beteiligen sich bundesweit an neu zu gründenden GmbH´s / Genossenschaften – Problem: EK20%, Bonität, Absicherung über Grundschuld
Thema gerade aktuell für Koalitionsvereinbarungen: Wunsch – nachrangige Ausfallbürgschaft