Das Land Baden-Württemberg will ein Förderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ auflegen. Mit der Abwicklung dieses Programmes ist die L-Bank beauftragt.
Zweck dieses Förderprogrammes ist die Schaffung neuen Wohnraums für die gemeindliche Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in den Gemeinden Baden- Württembergs im Anschluss an die vorläufige staatliche Unterbringung. Zu der Zielgruppe der Förderung gehören demnach Ausländerinnen und Ausländer gemäß § 1 Absatz 2 in Verbindung mit § 17 des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 493).
Das Förderprogramm erlaubt eine ausschließlich investive Verwendung der Mittel in Form von Zuschüssen. Dies bedeutet, dass der Neubau von Wohnraum, der Erwerb von neuem Wohnraum und Änderungs-und Erweiterungsmaßnahmen zur Anschlussunterbringung von Asylanten gefördert werden.
Die vorläufige Verwaltungsvorschrift ist in Kopie zu Ihrer Kenntnis beigefügt.
Gibt es in anderen Bundesländern ein Landesprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge zur Schaffung von neuem Wohnraum für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen nach § 17 des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen (FlüAG)“ und sind die Förderinstitute mit der Abwicklung beauftragt? Welche Erfahrungen haben die anderen Förderinstitute mit solchen oder ähnlichen Programmen gemacht?
Wie Magdeburg
• Zuschussprogramm über das Ministerium für Städte und Ge-meinden i. H. von 5 Mio. EUR
• Pro Maßnahme 50 %, Deckelung bei 50.000 EUR
• Herrichtung zu Wohnräumen und Ankauf von Gebäuden
• Mietpreisbindung 10 Jahre
• Wie Magdeburg
• KfW-Programm IKK 208 für Kommunen, Zinsverbilligung für 10 Jahre auf 0 %, 20 Jahre Laufzeit
Kein Sonderprogramm für Flüchtlinge, sondern Förderung wie für alle Berechtigten
• Kommunaldarlehen i. H. von 40 Mio. EUR für Neubau, incl. Modulbauweise
0 % Zinsen für 3 Jahre, ggf. Verlängerung der Zinsausset-zung möglich
• Wohnraumförderung für Flüchtlinge z.B. auch für die Um-wandlung von bisher anderweitig genutzten Gebäuden zu Wohnraum
0 % Zinsen für 10 Jahre, Förderbetrag 600 – 650 m² Wohnflä-che, 10jähriges Besetzungsrecht für Kommune, Kommune als Generalmieter
Verwaltungskosten werden vom Land vergütet
80 % Landesbürgschaft
Der Entwurf der Verwaltungsvorschrift ist als Anlage beigefügt.
• Ausreichend passender Wohnraum vorhanden
• Hauptproblem ist die soziale Komponente
• Kontingent von 20 Mio. EUR für 4 Jahre, Vergabe in Form von Darlehen
• Regelungen stehen noch aus, die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen hat den Auftrag zu prüfen, ob günstigere Herstellungskosten möglich sind
• In der Nachnutzung dann ggf. Aufrüstung durch Balkone o-der Aufzüge
• Hauptproblem sind in SH die fehlenden Ersteinrichtungsplät-ze, Programm noch in Planung, angedacht ist die Errichtung in der Nähe von Campusgeländen mit Nachnutzung durch Studierende
• Derzeit kein Programm, Vorschlag von Seiten NBank ausge-arbeitet:
• Wegen Verteilungsschlüssel sehr differenzierte Betrachtung
• In ländlichen Regionen reicht die Kostenabgeltungspauscha-le nach dem Aufnahmegesetz von 6.195,14 € je Asylbewerber p.a. aus, auch das Wohnen zu finanzieren, in den Speckgür-teln und Ballungszentren problematisch.
• Nachnutzung z.B. für altengerechtes Wohnen
• Für die Überführung in den normalen Wohnungsbestand sind Sanierungsdarlehen vorgesehen
Kein Programm
Vorschläge liegen vor, sind aber noch nicht abschließend diskutiert.
• Förderprogramm i. H. von 100 Mio. EUR zu 0 % Zinsen, 3 Til-gungsfreijahren, 20 Jahren Laufzeit
• Richtet sich nur an Kommunen für den Neubau, Erwerb und Wohnmodule
• Für Wohnungsunternehmen ist ein Programm in Planung
• Es sind ausreichend freie Wohnungen vorhanden, die aber nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden.
• Sanierungsbedürftige Wohnungen können über das Städte-bauförderungsprogramm instand gesetzt werden, dabei er-setzt das Land den kommunalen Eigenanteil über ein neues Förderprogramm, wenn Wohnungen für Flüchtlinge bereitge-stellt werden.
• Wohnungsunternehmen und Privateigentümer erhalten kei-nen zusätzlichen Vorteil.
• derzeit kein Programm, Förderung ist über das Wohnraumför-derungsprogramm abzuwickeln
• leerstehende Wohnungen in der Hand des Landes können zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden
derzeit keine Überlegungen