Das Land Baden-Württemberg will ein Förderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ auflegen. Mit der Abwicklung dieses Programmes ist die L-Bank beauftragt.

Zweck dieses Förderprogrammes ist die Schaffung neuen Wohnraums für die gemeindliche Anschlussunterbringung von Flüchtlingen in den Gemeinden Baden- Württembergs im Anschluss an die vorläufige staatliche Unterbringung. Zu der Zielgruppe der Förderung gehören demnach Ausländerinnen und Ausländer gemäß § 1 Absatz 2 in Verbindung mit § 17 des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) vom 19. Dezember 2013 (GBl. S. 493).

Das Förderprogramm erlaubt eine ausschließlich investive Verwendung der Mittel in Form von Zuschüssen. Dies bedeutet, dass der Neubau von Wohnraum, der Erwerb von neuem Wohnraum und Änderungs-und Erweiterungsmaßnahmen zur Anschlussunterbringung von Asylanten gefördert werden.

Die vorläufige Verwaltungsvorschrift ist in Kopie zu Ihrer Kenntnis beigefügt.

Gibt es in anderen Bundesländern ein Landesprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge zur Schaffung von neuem Wohnraum für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen nach § 17 des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen (FlüAG)“ und sind die Förderinstitute mit der Abwicklung beauftragt? Welche Erfahrungen haben die anderen Förderinstitute mit solchen oder ähnlichen Programmen gemacht?

Entwurf der ISB zum Sonderprogramm Wohnraumförderung