In der sozialen Wohnraumförderung in NRW ist es eine Fördervoraussetzung, dass Investoren bereits über ein Grundstück verfügen.
Geeignete Grundstücke werden allerdings zum Flaschenhals der Förderung, da insbesondere in den Wachstumsregionen des Landes eine Knappheit an Grundstücken besteht. Regelmäßig verliert der soziale Wohnungsbau in der Konkurrenz um Grundstücke, da Investoren aus Renditeüberlegungen lieber freifinanzierten Wohnungsbau oder Eigentumsmaßnahmen auf den Flächen realisieren.
BIMA, Landesbetriebe der Länder oder Kommunen stehen aus Haushaltsgründen oft unter dem Druck, eigene Grundstücke zu Höchstpreis zu veräußern.
Erfahrungen in NRW zeigen, dass in den Kommunen kaum aktives Flächenmanagement betrieben wird, insbesondere nicht für Sozialen Wohnungsbau.
Von Interesse ist, welche spezifische Rolle die LFI in diesem Handlungsfeld übernehmen können. Welche Handlungsoptionen gibt es ggf.?
– Vielleicht Quotenregelungen mit z. B. 30% Pflichtanteil für soziale Wohnraumförderung, Konzeptausschreibungen etc.
– Gibt es Erfahrungen und Denkmuster in den Ländern LFI (z. B. NRW aktuelle Entwicklung eines Fördermodells, IB-SH: Produkt Baulandentwicklung etc.)?
Düsseldorf bereitet zum Erfahrungsaustausch eine Präsentation vor. Darin werden die Facetten zum Thema näher beleuchtetet und anhand von Beispielen auch dargestellt, wie sich NRW dieses Themas bereits annimmt.