Die KfW stellt nur für die Landesförderinstitute ein Sonderkontingent zur weiteren Finanzierung für Effizienzhäuser Standard EH 70 zur Verfügung, die ab den 1.4.2016 im Rahmen der regulären Förderung nicht mehr über die KfW finanzierbar sind.

Voraussetzung ist, dass es sich um Maßnahmen im „Sozialen Wohnungsbau“ handelt.

Frankfurt interessiert, welches Institut von dieser Förderung Gebrauch macht und wie die Verknüpfung mit der Sozialen Wohnraumförderung vorgenommen wird.