Der Entwurf der neuen MaRisk-Novelle sieht zu BTR 1 Ziff. 7 eine so genannte „Erlösquotensammlung“ vor.
Zitat: „Das Institut hat eine angemessene Erfassung der Erlöse aus der Abwicklung von Kreditengagements sowie der dazugehörigen historischen Werte der Kreditsicherheiten in einer Erlösquotensammlung zu gewährleisten. Die Erkenntnisse aus der Erlösquotensammlung sind bei der Steuerung der Adressausfallrisiken angemessen zu berücksichtigen.“
Wenngleich die endgültige Fassung noch aussteht, geht Potsdam mangels abweichender Erkenntnisse nicht davon aus, dass sich hieran noch etwas ändern wird. Da eine solche Sammung neu wäre, fehlen hierzu die Erfahrungen und insbesondere eine nachvollziehbare Definition dafür, was unter „Erlösen“ in diesem Sinne genau zu verstehen ist. Fallen hierunter z. B. jegliche Rückzahlungen nach Kreditkündigung und/oder nur Erlöse aus einer Sicherheitenverwaltung, fallen Insolvenzquoten darunter …?
Potsdam bittet die anderen Insititute um Information, soweit diese sich hierzu schon Gedanken gemacht haben oder sogar Erkenntnisse vorliegen. Für Ihre möglichst zeitnahen Meldungen wären wir sehr dankbar.
Durch die Anforderungen der MaRisk zur Erlösquotensammlung will die Aufsicht die interne Schätzung der LGD auf alle Institute ausweiten, um die Weiterentwicklung der internen Steuerung zu fördern. Bislang sind nur die Advanced-IRB-Banken zu einer eigenen Schätzung der LGD verpflichtet. Insofern kann das LGD-Konzept der AIRB-Banken als Blaupause für eine Datensammlung verwendet werden. Natürlich werden die Anforderungen für die anderen Institute (nicht AIRB) deutlich geringer sein. Auch wenn bei Erlösquotensammlungen grundsätzlich alle Rückflüsse im Rahmen von Verwertungs- und Abwicklungsprozessen zu erheben sind, sollte hausindividuell (je nach Geschäftsumfang und Zahl der Fälle) unterschieden werden, welche Informationen zu erfassen sind. Hamburg hat seit 2015 die Erfassungsmöglichkeit von Erlösdaten in SAP geschaffen und nutzt diese Werte um damit LGD-Quoten zu ermitteln. Diese werden im Rahmen der Steuerung (Pricing, Risikotragfähigkeit, Stresstest usw.) verwendet.
Auch in Baden-Württemberg wurde diese Fragestellung noch nicht näher untersucht. Wir gehen davon aus, dass es vor Verabschiedung der endgültigen Fassung der MaRisk Interpretationshilfen geben wird, die diese Themen behandeln. Zu gegebener Zeit sind wir ebenfalls gerne bereit unsere Erkenntnisse mit anderen zu teilen.
Wie Berlin hat auch Mainz sich mit der MaRisk-Anforderung zur Erlösquotensammlung noch nicht auseinandergesetzt und kann daher keine Stellungnahme abgeben.
Die im neuen Entwurf der MaRisk genannte „Erlösquotensammlung“ soll der Bank einen Erkenntnisgewinn für die Steuerung der Adressrisiken bringen. Daher geht es u.E. nicht darum, möglichst viele, detaillierte Einzeldaten zu sammeln, sondern eine aussagekräftige Statistik zu den Erlösen zu erhalten, die im Rahmen der Abwicklung erreicht werden.
Grundsätzlich könnten daher zwar sämtliche Erlöse in die Sammlung aufgenommen werden, die bei Engagements erzielt werden, die aufgrund der bankintern festgelegten Kriterien in der Abwicklung gem, BTO 1.2.5 Tz. 6 den Gesamtverlust aus der Abwicklung mindern (Tilgungen, Verzugszinsen, Erstattungen von Vollstreckungskosten, Insolvenzquote, Erlöse aus Sicherheitenverwertung, also auch Erlöse aus Zwangsversteigerung, Weiterverkauf erworbener Sicherheiten, Sicherheitenverwertung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens etc.). Da aber nur eine „angemessene“ Erlösquotensammlung gefordert wird, kann die Sammlung aus unserer Sicht auf die für die Steuerung des Adressrisikos wesentlichen, aussagekräftigsten Daten beschränkt werden. Welche Daten dies sind, ist noch durch die zuständigen (Kredit-)Fachbereiche festzulegen.
Die Erlösquoten werden von der SAB über ein spezielles Tool im Risikomanagementsystem erfasst und sind auswertbar. Die MaRisk-Anforderung ist daher für Dresden nach jetziger Erkenntnis bereits umsetzbar.
Bisher wurde in Berlin noch keine interne Analyse oder fachliche Stellungnahme zur Interpretation der MaRisk-Anforderung zur Erlösquotensammlung erstellt. Die Erfüllung der Anforderungen ist für das Jahr 2018 eingeplant. Zu gegebener Zeit tauschen wir gerne unsere Kenntnisse mit anderen aus.