Der Entwurf der neuen MaRisk-Novelle sieht zu BTR 1 Ziff. 7 eine so genannte „Erlösquotensammlung“ vor.

Zitat: „Das Institut hat eine angemessene Erfassung der Erlöse aus der Abwicklung von Kreditengagements sowie der dazugehörigen historischen Werte der Kreditsicherheiten in einer Erlösquotensammlung zu gewährleisten. Die Erkenntnisse aus der Erlösquotensammlung sind bei der Steuerung der Adressausfallrisiken angemessen zu berücksichtigen.“

Wenngleich die endgültige Fassung noch aussteht, geht Potsdam mangels abweichender Erkenntnisse nicht davon aus, dass sich hieran noch etwas ändern wird. Da eine solche Sammung neu wäre, fehlen hierzu die Erfahrungen und insbesondere eine nachvollziehbare Definition dafür, was unter „Erlösen“ in diesem Sinne genau zu verstehen ist. Fallen hierunter z. B. jegliche Rückzahlungen nach Kreditkündigung und/oder nur Erlöse aus einer Sicherheitenverwaltung, fallen Insolvenzquoten darunter …?

Potsdam bittet die anderen Insititute um Information, soweit diese sich hierzu schon Gedanken gemacht haben oder sogar Erkenntnisse vorliegen. Für Ihre möglichst zeitnahen Meldungen wären wir sehr dankbar.