Die ISB erfasst bei Neubauten die Kosten des Grundstücks und die Baukosten im System. Bei Ankäufen wird lediglich der Gesamtkaufpreis erfasst. Eine Wertermittlung findet nicht statt. Derzeit wird überlegt, anhand der Bodenrichtwerte auch bei Ankäufen den anteiligen Bodenwert zu ermitteln und zu erfassen, sowohl bei Häusern als auch bei Eigentumswohnungen. Uns interessiert, wie andere Institute verfahren.
Erfassung Bodenwerte
6 Kommentare
Hinterlasse einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar schreiben zu können.
Im LFI-MV werden für geförderte Neubauten die Kosten des Grundstücks und die Baukosten (nach Kostengruppen) im System erfasst. Ankäufe werden nicht gefördert. Eine Wertermittlung findet nicht statt (Ausnahme: Objektverwertungen im Rahmen des Forderungsmanagement).
In Baden-Württemberg ist geplant, mit dem Förderprogramm 2018/19 (voraussichtlicher Start 01.04.2018) in der Mietwohnraumförderung die Berechnung der Förderbeträge getrennt nach den Bodenwerten (Kostengruppe 100, vom jeweiligen Gutachterausschuss bestätigte Werte) und den Baukosten (Kostengruppe 200 – 700) vorzunehmen. In diesem Zusammenhang werden die Bodenwerte im Rahmen der Kreditbearbeitung entsprechend benötigt und erfasst. Eine Auswertung dieser Daten zu Reportingzwecken wird derzeit geprüft. Im Bereich der Eigentumsförderung ist diese Aufteilung und detaillierte Erfassung nicht vorgesehen.
Die NBank erfasst im SAP bei Neubauvorhaben die Kosten des Grundstücks, der Außenanlagen, die Herstellungskosten sowie die Baunebenkosten. Daraus ermitteln sich die Gesamtkosten des Objektes. Beim Erwerb- bzw. Kauf vorhandenen Wohnraums werden der Kaufpreis sowie die Erwerbskosten erfasst. Der Bodenrichtwert wird lediglich in Zweifelsfällens ermittelt und nicht im SAP erfasst.
In Berlin wird jede Immobilie durch zertifizierte Gutachter oder sachkundige Mitarbeiter bewertet, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Neubauten, Ankäufe oder die Modernisierung von Bestandsobjekten handelt. Die Bewertung erfolgt mithilfe der Wertermittlungssoftware LORA nach § 16 PfandBG und BelWertV, wenn die Immobiliensicherheit in die Realkreditprivilegierung einbezogen werden soll bzw. zum Objektschätzwert, wenn dieses nicht erforderlich ist. Der Boden wird daher immer bewertet. In SAP/ABAKUS erfassen wir den Beleihungswert bzw. den Objektschätzwert.
Der Gesamtkaufpreis spielt lediglich bei der Prüfung des Finanzierungsplanes eine Rolle. Eine Bewertung wird daraus nicht abgeleitet.
Die NRW.BANK verzichtet bei dem Erwerb vorhandenen Wohnraums auf die Ermittlung von Bodenrichtwerten. Auch in den Systemen der NRW.BANK wird nur der Gesamtkaufpreis erfasst. Eine Ermittlung der anteiligen Bodenwerte erfolgt nur im Rahmen der Bestandsverwaltung bei besonderen Geschäftsvorfällen wie einer Vorrangseinräumung oder Pfandhaftentlassungen.
Die IB.SH erfasst bei Neubauten die Kosten für Gebäude, Grundstück, Außenanlagen, Nebenkosten etc. getrennt, bei Ankäufen werden Gebäude und Grundstück in einer Summe erfasst, Modernisierungs- und Nebenkosten gesondert. Für alle finanzierten Immobilien wird eine Wertermittlung durchgeführt (mittels der LORA-Software), der Beleihungswert wird aber auch nur als ein Wert im Abakus abgebildet.