Im Rahmen der Beratung von Genossenschaften zu den Fördermöglichkeiten des Landes für Mietwohnungsbau und Wohneigentum in einem neu zu gründenden Quartier kam das Thema „Dauerwohnrecht“ zur Sprache. Eine der Genossenschaften wollte über Dauerwohnrechte nachdenken und fragte, ob und in welcher Form die ILB so etwas fördert und welche ggf. besonderen Anforderungen diesebezüglich gelten.

Potsdam hat sich in der Vergangenheit nicht mit „Dauerwohnrechten“ auseinandersetzen müssen, erst recht nicht in Verbindung mit der Landesförderung. Wir sind deshalb sehr daran interessiert, welche Landesförderinstitute hierzu Erfahrungen besitzen und bitten um Informationen. Gerne können Sie uns auch konkrete Ansprechpartner für Rückfragen benennen.