Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie trat am 21. März 2016 in Kraft, der Effektivzins wird wie folgt berechnet:

Der effektive Jahreszins entspricht den Gesamtkosten des Kredits, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz. Der effektive Jahreszins erleichtert den Vergleich verschiedener Angebote.

Der effektive Jahreszins setzt sich zusammen aus:
Zinssatz: xx % jährlich
einmalige Kosten, bestehend aus:
– einmaliges Bearbeitungsentgelt
– Gebühr für die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch

Die Grundbuchkosten sind nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zu ermitteln (§§ 3, 34 Absatz 2 und 3 GNotKG i.V.m. Anlage 1 (Hauptabschnitt 4, Unterabschnitt 2) und Anlage 2 (Gebühr Tabelle B) zu diesem Gesetz).

Hierbei muss mit einer Reihe von Annahmen gearbeitet werden, für die es keine klaren Vorgaben gibt.

In Frankfurt wird mit dem Förderzins über die gesamte Laufzeit gerechnet, auch wenn Zinsänderungstermine vorgesehen sind (ggf. unter Einbeziehung von  Zinszuschüssen).

Etwaige Tilgungszuschüsse bleiben unberücksichtigt.

Wir überlegen, in den Eigentumsprogrammen für die Grundbuchkosten einen Pauschalbetrag  festzusetzen, auf der Basis der höchstmöglichen Förderung.

 

 

Uns interessiert, wie der anderen Förderinstitute vorgehen, zusätzlich möchten wir wissen, mit wieviel nachkommastellen der Effektivzins angegeben wird.