Die EBA-Leitlinie für die Kreditvergabe und Überwachung (EBA/GL/2020/06) weicht in puncto Kundensegmentierung von den in der IBB gelebten risiko- und prinzipienorientierten MaRisk-Grundsätzen ab. Dies erschwert eine 1:1 – Umsetzung. Bei der Umsetzung der MaRisk sind bisher den Kreditinstituten von der BaFin Erleichterungen durch zahlreiche Öffnungsklauseln eingeräumt worden, die wir u.a. dahingehend nutzen, zwischen risikorelevanten und nicht risikorelevanten Geschäften im Sinne der MaRisk zu unterscheiden (u. a. Fokus: Engagementhöhe nach GvK). Die EBA unterscheidet die Kreditvergabe an Verbraucher (die sowieso eine eigene Stellung einnehmen), Kleinstunternehmen sowie kleinen, mittleren und großen Unternehmen (Fokus: Unternehmensgröße anhand MA-Anzahl, Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme).

Die IBB würde gerne erfahren – bzw. sich darüber austauschen – wie die anderen Institute planen, mit den Vorgaben umzugehen und auch, wie anhand des bestehenden Datenhaushalts eine entsprechenden Kundenselektion vorgenommen werden könnte.