Die Vorbereitung, Durchführung, Abwicklung und Finanzierung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen im Sinne des Zweiten Kapitels des Baugesetzbuches (Besonderes Städtebaurecht) obliegt den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe. Zu ihrer Förderung haben Bund und Länder verschiedene Städtebauförderungsprogramme aufgelegt, die jeweils auf unterschiedliche städtebauliche bzw. soziale Problemlagen ausgerichtet sind.
Die Abwicklung der Programme für das Land Schleswig-Holstein ist dabei Aufgabe der IB.SH.
Die IB.SH bewilligt Zuwendungen auf der Grundlage von Entscheidungen des zuständigen Ministeriums. Die IB.SH trifft u. a. Entscheidungen zu Kosten, zum Mitteleinsatz, Auszahlungen und der Erhebung von Zinsen. Diverse Zwischen- und Abrechnungsschritte sowie die Beratung der Beteiligten gehören zu den weiteren Aufgaben der IB.SH.
Die IB.SH stellt derzeit Überlegungen zur weiteren Digitalisierung und systemseitigen Unterstützung in diesem Aufgabenbereich an. Vor diesem Hintergrund stellen sich insbesondere zur Nutzung von Erfahrungen anderer Förderinstitute folgende Fragen:
- Welche weiteren Förderbanken nehmen diese Aufgabe für das jeweilige Bundesland wahr?
- Welche Software insbesondere zur Bewilligung entsprechender Fördermittel und zur Prüfung zweckentsprechender Mittelverwendung wird genutzt?
- Gibt es auch bei anderen Förderbanken Überlegungen zur (Weiter-)Entwicklung entsprechender Digitalisierungslösungen für diesen Bereich?
- Besteht Interesse zum fachlichen Austausch auch in diesem Bereich? Wer ist der jeweilige Ansprechpartner?
1. In MV nimmt das LFI neben einigen grundsätzlichen Zustimmungserfordernissen durch das zuständige Energieministerium den Vollprozess der Städtebauförderung wahr.
2. Die eingesetzten Systeme sind teils eigenentwickelt, teils veraltet und bedürfen einer Modernisierung und Vereinheitlichung.
3. Sowohl im LFI als auch im Land MV gibt es starke Tendenzen zu einer zukunftsfähigen, möglichst einheitlichen Digitalisierungslösung für möglichst viele Förderprogramme. Diese Überlegungen stehen jedoch noch am Anfang.
4. Es besteht reges Interesse an einem Austausch, neben den systemseitigen Überlegungen betreibt das Land gemeinsam mit dem LFI eine umfassende Reform der Städtebauförderung (Richtlinie des Landes). Ansprechpartner:
Markus Katillus
Leiter der Abteilung Zuschuss Infrastruktur
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Telefon: + 49 385 63 63 1400
E-Mail: markus.katillus@lfi-mv.de
Die Bremer Aufbau-Bank GmbH ist im Bereich der Städtebauförderung nicht tätig.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ist im Bereich der Städtebauförderung derzeitig nicht tätig.
Die WIBank Hessen ist Bewilligungsstelle für die Städtebauförderung in Hessen und setzt die monetäre Förderung nach Vorgaben und Weisungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz um. Die Fördermittelverwaltung und Antragsbearbeitung erfolgt weitestgehend über SAP-Abakus. Die Besonderheiten von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen können in diesem System derzeit noch nicht vollständig abgebildet werden (derzeit lediglich Abbildung der monetären Seite der Förderung in den einzelnen Programmjahren). Weiterentwicklungen speziell für die Städtebauförderung sind noch nicht in konkreter Planung.
Ansprechpartnerin für einen fachlichen Austausch ist Frau Winnerl, Telefon: 069/9132-2598, E-Mail: claudia.winnerl@wibank.de
zu 1;
Die SAB nimmt vollständig die Aufgaben der Antragsentgegennahme, Bewertung, Aufstellung der Landesliste und Bewilligung sowie Auszahlung und Verwendungsnachweisprüfung für alle Programme im Städtebau wahr.
Ergänzend hat die SAB noch spezifische Programme der neuen Bundesländer in der städtebaulichen Bearbeitung.
Zu 2;
Im Backend SAP; im Frontend ProSAB, als SAB Eigenentwicklung.
Zu 3;
Da der Freistaat eine eigene Digitalisierungsstrategie verfolgt, ist davon auszugehen, dass dieser und die Kommunen zeitnah eine digitale Einreichung von Anträgen und Unterlagen insbes. Bauunterlagen von der SAB erwarten werden.
Zu 4;
Es besteht Interesse an einem Austausch. Die Ansprechpartner sind
Fachlich: Frau Ahnert (ulrike.ahnert@sab.sachsen.de, Tel. 0351 4910 4602) und Herr Näser (daniel.naeser@sab.sachsen.de, Tel. 0351 4910 4202).
Digitalisierung: Herr Mühlberg (joerg.muehlberg@sab.sachsen.de, Tel. 0351 4910 1600)
Die BayernLabo ist im Bereich der Städtebauförderung nicht zuständig. In Bayern übernimmt diese Aufgabe das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr.
Die Thüringer Aufbaubank ist im Rahmen der hiesigen Städtebauförderung lediglich am Rande und zwar insofern beteiligt, dass wir für die Auszahlung des Thüringer Stadtentwicklungsfonds (revolvierender Fonds) nach den Vorgaben des als Bewilligungsstelle für die Städtebauförderung fungierenden Thüringer Landesverwaltungsamtes zuständig sind. Aufgrund der Überschaubarkeit dieses Programms ist die von Kiel angesprochene (weitere) Digitalisierung und systemseitige Unterstützung bei uns derzeit aber kein Thema.
Die NRW.BANK ist an der Städtebauförderung in NRW beteiligt und beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1. In Nordrhein-Westfalen ist an der Städtebauförderung das zuständige Landesministerium (MHKBG), die Bezirksregierungen, die Kommunen und Zweckverbände sowie die NRW.BANK beteiligt. Beantragt werden die Mittel durch die Kommunen (und Zweckverbände) direkt bei den jeweiligen Bezirksregierungen. Antragsbearbeitungen und Bewilligungen erfolgen ausschließlich durch die Bezirksregierungen, die nach den Zuteilungserlassen des zuständigen Landesministeriums die entsprechenden Bescheide erteilen. Auch für weitere Bearbeitungsschritte wie Widerrufe, Prüfungen von Kostennachweisen, etc. liegt die Zuständigkeit und Verantwortung dort. Die NRW.BANK wird im Rahmen eines privaten Vertrages mit dem Landesministerium ausschließlich als Zahlstelle tätig und führt Zahlungen sowie erforderliche Buchungen wie Widerrufe, Kürzungen, Änderungen in der Kassenwirksamkeit etc. auf der Grundlage der Bescheide der Bezirksregierungen aus und stellt hierüber auch entsprechende Auswertungen zur Verfügung.
Zu 2. Im Hause der NRW.BANK wird die Zahlstellenfunktion über SAP abgewickelt, die Akte wird elektronisch im System „Davit“ geführt. Welche Software bei den Bezirksregierungen für die Bearbeitung der in der Frage angegebenen Tätigkeiten zur Anwendung kommt ist nicht bekannt.
Zu 3. Bei der NRW.BANK bestehen aktuell keine Überlegungen für eine eigene Digitalisierungsstrategie bezogen auf die Städtebauförderung. Allerdings kann die IT-mäßige Weiterentwicklung beim Land und den Bezirksregierungen Apassungen bzw. Serviceverbesserung bei uns erfordern, die im weiten Sinne unter das Stichwort „Digitalisierung“ fallen. Beispiele hierfür sind eine Mail-in-Datenbank für bei uns eingehenden Schriftverkehr und Überlegungen der Bezirksregierungen zur Einführung einer digitalen Akte.
Zu 4. Derzeit besteht kein unmittelbares Interesse zum Austausch in diesem Bereich. Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Digitalisierung in der Wohnraumförderung ist Herr Thorsten Nagel.
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) nimmt in der Städtebauförderung die gleichen Aufgaben wahr wie die IB.SH. Als Softwareprogramm dient SAP-ABAKUS. Für Weiterentwicklungen bei Digitalisierungslösungen steht die NBank offen und positiv gegenüber. An fachlichem Austausch besteht großes Interesse. Ansprechpartnerin ist Frau Petra Melchior, petra.melchior@nbank.de, Tel. 0511 30031 426.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg ist ebenfalls im Bereich Städtebauförderung nicht tätig. Die Städtebauförderung kann zwar in Form eines Zuschusses für unrentierliche Kosten Einfluss auf die Wohnraumförderung und deren Höhe nehmen. Verantwortlich für ihre Durchführung bleiben jedoch die jeweiligen Kommunen.
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ist im Bereich der Städtebauförderung nicht zuständig.
In Rheinland-Pfalz übernimmt diese Aufgabe das Ministerium des Innern und für Sport.
Die Investitionsbank Berlin ist im Bereich „Städtebauförderung“ nicht tätig.