Die SAB plant die Einführung eines Direktdarlehens für Eigentümer von Mietwohnraum zur Finanzierung von Liquiditätsengpässen, die in Folge der Energiekrise auftreten. In diesem Zusammenhang stellen sich in unserem Haus zur Einhaltung des FörderbankenG folgende Fragen:

  1. Reicht aus Sicht der anderen LFI bei eigenen Produkten (nicht öffentlichen Darlehen) die Beweisführung zum Marktversagen oder muss neben diesem zusätzlich eine Förderung (Zinssubvention) bewiesen werden?
  2. Wie sehen die Förderkomponenten bei eigenen Produkten im Einzelnen aus?

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Heike Antoniewski  (Tel. 0351 4910 4109)  gern zur Verfügung.