Nach den Regelungen der Nds. Wohnraumförderbestimmungen (WFB) werden die Förderdarlehen für eine bestimmte Dauer zu einem Zinssatz von 0 Prozent gewährt. Im Anschluss ist das Förderdarlehen jährlich mit einem Zinssatz, der bis zu 3 Prozent über dem zum Zeitpunkt der Zinserhöhung gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB liegt, jedoch den marktüblichen Zinssatz nicht überschreitet, zu verzinsen.

Den Zuwendungsempfängern werden 24 Wochen vor dem Zinsfestschreibungsende zunächst Indikative Angebote unterbreitet. Einen Monat vor Ablauf des Zinsfestschreibungszeitraumes erhalten diese dann die endgültigen Prolongationsangebote.

Im Hinblick auf die erheblich steigen Kapitalmarktzinsen verfolgen wir die Idee, den Zuwendungsempfängern anstelle einer marktüblichen Verzinsung eine Verlängerung ggf. auch den Beginn einer neuerlichen Zweckbindung für einen Zeitraum von XX Jahren zu einem Zinssatz von X Prozent oder einer etwaigen zeitlichen Begrenzung der Mieterhöhung anzubieten.

Vorteile daraus wären aus Fördersicht das Verbleiben der geförderten Mietwohnungen im Sozialwohnungsbestand ohne dafür Geld „in die Hand“ nehmen müssen. Den Zuwendungsempfängern würden Mehrbelastungen aus den steigenden Kapitalmarktzinsen erspart bleiben.

Hannover interessiert, ob andere FI bereits derartige Maßnahmen ergriffen haben und wie die ausgestaltet sind. Über rege Rückmeldungen würden wir uns sehr freuen“.