Brandenburg schaffte vor etwa zwei Jahren seine Bürgschaftsrichlinie mangels tatsächlicher Nachfrage ab. Regelmäßig wird eine Diskussion über deren Wiedereinführung, den damit erwarteten Effekten sowie ggf. modifizierten Bedingungen, geführt. Potsdam interessiert sich daher für die Praxis und entsprechende Überlegungen in den andere LFI.

1. In welchen Bundesländern werden Landesbürgschaften für den Wohnungsbau, insbesondere Mietwohnungsbau, ausgereicht?
    – In welchem Umfang sind diese nachgefragt worden?
    – Wie verteilt sich die Inanspruchnahme nach kommunalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und privaten Investoren?
    – Welche Bedingungen der Richtlinie werden als positiv bzw. negativ eingeschätzt?

2. Sofern nur in der Vergangenheit Bürgschaften existierten: Welche Gründe führten zu einer Einstellung der Bürgschaftsrichtlinie?

3. Für Länder ohne aktuelle Bürgschaftsrichtline: Ist eine neue Bürgschaftsrichtlinie in absehbarer Zeit vorgesehen? Liegt bereits ein Entwurf vor, der Potsdam zur Verfügung gestellt werden kann?

Wir freuen uns über Ihre Informationen und danken für die Unterstützung.