In der Helaba werden seit 1.12.2015 die Sicherheiten wie Grundstücke und Gebäude anders bewertet. Es wird nicht mehr auf 60% vom Beleihungswert oder 80 % vom Marktwert abgestellt, sondern es wird ein Sicherheitenwert auf Basis des Marktwertes unter Berücksichtigung einer regional unterschiedlichen Erlösquote, die unter Berücksichtigung ausgefallener Engagements bundesweit ermittelt wurde festgesetzt (Sicherheitenwert = Marktwert x Erlösquote). Pro Ort bzw. Ortsteil gibt es eine eigene Erlösquote. Diese Quoten führen zu, zum Teil deutlich, geringeren Sicherheitenwerten als seither.
Frankfurt interessiert, ob sich bei den anderen Förderbanken auch derartige Änderungen ergeben haben, und wie derzeit die dortigen Verfahren zur Ermittlung der Sicherheitenwerte sind.
BLW-Ermittlung mit LORA, Basis PfandBG
Beleihungswerte für jedes Objekt
Beleihungswertermittlung mit LORA; eher konservative Auslegung; keine Vor-Ort-Besichtigungen. Bei unrealistischem Wert (Markt) Einbindung der Gutachterstelle mit ggf. Vor-Ort-Besichtigung
wie Bayern und Bremen – keine Beleihungswerteermittlung.
Beleihungswerte für jedes Objekt
Beleihungswerte für jedes Objekt
Keine Vornahme von Beleihungswerteermittlungen.
Bewertung erst in Problemkreditbearbeitung; LORA mit ggf. pauschalen Abschlägen v. 50 %.
Keine Ermittlung von Marktwerten im Treuhandgeschäft
Nur Treuhandgeschäft bzw. landesverbürgt, keine Bewertung erforderlich; Ermittlung ggf. für Beihilfe + Bewertung von Ersatzsicherheiten + freihändiger Verkauf
wendet das Verfahren von Hessen nicht an
Nur Treuhandgeschäft bzw. landesverbürgt, keine Bewertung erforderlich
Beleihungswerte für jedes Objekt. Wird nicht umgestellt.
nur Treuhandgeschäft bzw. landesverbürgt, keine Bewertung erforderlich.
Bewertung mit Lora-Rexpress.