Sehr geehrte Damen und Herren,
am 14.04. und 15.04.2016 ist es soweit!
Berlin freut sich sehr, die Frühjahrstagung des Erfahrungsaustauschs auszurichten.
Das Tagungshotel befindet sich direkt im quirligen Herzen unserer Hauptstadt. Wir haben für Sie im Scandic Berlin Potsdamer Platz ein Zimmerkontingent reserviert. Der Zimmerpreis inkl. Frühstücksbuffet und WLAN beträgt 137,00 EURO pro Einzelzimmer und Nacht.
Die Buchung kann ausschließlich online über die Homepage www.scandichotels.de mit dem Buchungscode: BIBB130416 erfolgen. Wir bitten Sie, das Zimmer bis spätestens zum 15.02.2016 zu buchen.
Die Tagung beginnt am 14.04. um 09.00 Uhr mit dem Schwerpunktthema. Wir schlagen folgendes Schwerpunktthema vor: „Ausgestaltung der Datenerhebungsprozesse und der Datenqualitätskontrollen im Zuge der neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen“ und freuen uns über Ihre Vorschläge, möglichst bis zum 10.01.2016.
Bitte nennen Sie uns bis zum 15.02.2016 Ihre Tagesordnungspunkte sowie die Teilnehmer und den Anreisetag.
Tagesordnungspunkte und Schwerpunktthemen können sie direkt an lakra@increon.com melden.
Die Zusagen der Teilnehmer nehmen Sie bitte hier vor
Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Katrin Wolff ( katrin.wolff@ibb.de, Tel.: 030/2125-3601) gerne zur Verfügung.
Tops Berlin 2016
Tops Berlin 2016
Schwerpunktthema: Unterbringung/ Wohnraum für Flüchtlinge
Der Umgang mit Zuwanderern und die Integration von Flüchtlingen stellt die Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland vor – bis vor wenigen Monaten noch ungeahnte - Herausforderungen. Vor allem die Unterbringung von Flüchtlingen in Verbindung mit einer in Teilen weiter [...]
Top1 : Förderung von Baugemeinschaften
Baugemeinschaften bieten eine Möglichkeit zum integrativen und alternativen Bauen und Wohnen wobei die zukünftigen Bewohner auch die Möglichkeit haben, aktiv mit zu gestalten. Dabei können verschiedene soziale und kulturelle Bedürfnisse berücksichtigt werden. Baulich umfasst dies [...]
Top 2 : Förderung von Studentenwohnungen
In Bremen steigt der Bedarf an Wohnungen für Studierende. Der Bedarf konnte im Sozialwohnungsbereich nicht ausreichend befriedigt werden, weil 1 Zimmer-Appartements (inkl. Bad) in der Vergangenheit nicht förderwürdig waren. Mit den neuen Wohnraumförderungsprogrammen sind, unter [...]
Top 3 : Nutzung des KfW-Förderportals
Seit 1. Januar 2016 nutzt die SAB zur Bearbeitung von Durchleitungsdarlehen der KfW das neue KfW-Förderportal. Im bisher genutzten Programm safir BeDarV des VÖB war für die Beantragung der Refinanzierungszusage sowie im Rahmen der Abrufe [...]
Top 4 : Angekündigte Änderungen am KfW-Wohneigentumsprogramm
Die KfW hat am 1. Dezember 2015 die Begrenzung der Gesamtfinanzierung auf 100 Prozent des Beleihungsauslaufs ab 1. April 2016 avisiert. Aufgrund der kritischen Reaktionen der gesamten Kreditwirtschaft hat die KfW am 19. Januar 2016 [...]
Top 5 : Finanzierung von Objekten aus dem KfW Programm Effizienzhaus 70 in Verbindung mit einer jeweiligen Landesförderung
Die KfW stellt nur für die Landesförderinstitute ein Sonderkontingent zur weiteren Finanzierung für Effizienzhäuser Standard EH 70 zur Verfügung, die ab den 1.4.2016 im Rahmen der regulären Förderung nicht mehr über die KfW finanzierbar sind. [...]
Top 6 : Bewertung der grundpfandrechtlichen Darlehenssicherheiten
In der Helaba werden seit 1.12.2015 die Sicherheiten wie Grundstücke und Gebäude anders bewertet. Es wird nicht mehr auf 60% vom Beleihungswert oder 80 % vom Marktwert abgestellt, sondern es wird ein Sicherheitenwert auf Basis [...]
Top 7 : Effektivzins gem. Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie trat am 21. März 2016 in Kraft, der Effektivzins wird wie folgt berechnet: Der effektive Jahreszins entspricht den Gesamtkosten des Kredits, ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz. Der effektive Jahreszins erleichtert [...]
Top 8 : Bundesstudie des GdW Studie „Schwarmstädte in Deutschland“
Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) hat eine von empirica bearbeitete Studie „Schwarmstädte in Deutschland – Ursachen und Nachhaltigkeit der neuen Wanderungsmuster in Deutschland“ im November 2015 veröffentlicht. In der Studie wird auf Ebene [...]
Top 9 : Vorfälligkeitsentschädigung bei bankseitiger Kündigung eines Darlehens (BGH-Urteil vom 19.01.2016 – XI ZR 103/15)
Mit o.g. Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Bank bei außerordentlicher Kündigung eines Verbraucherdarlehens wegen Verzugs des Darlehensnehmers nur den Verzugszins (5 bzw. 2,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) verlangen dürfe. Da § 497 Abs. [...]
Top 10 : Vorfälligkeitsentschädigung und Treuhandauftrag Darstellung der Vorfälligkeitsentschädigung in Darlehensverträgen
Mainz erhebt erst seit kurzem bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung. Berechnet wird diese mir dem Tool „Marzipan“ aufgrund der Rendite der Hypothekenpfandbriefe zum Zeitpunkt de Vollablösung. Zu Grunde gelegt wird der jeweils gültige [...]
Top 12 : Verzicht auf Grundschulden bis zu einer bestimmten Darlehenshöhe
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt vereinbart bei Immobilienfinanzierungen als Besicherung die Eintragung einer Grundschuld an rangbereiter Stelle (überwiegend als Nachrang). In einem Programm kann bei einer Gesamtdarlehenssumme bis zu 50.000,-- EUR von einer grundpfandrechtlichen Besicherung abgesehen werden. [...]
Top 14: Zinsanpassungen und Fernabsatzgeschäft
Die L-Bank reicht Darlehen im Rahmen der unechten Abschnittsfinanzierung mit Vereinbarung einer Zinsbindungsfrist aus. Am Ende der Zinsbindung unterbreiten wird dem Kunden eine Zinsanpassung und die Darlehen werden dann entsprechend der Wünsche der Darlehensnehmer im [...]
Top 15: Erhebung und Erfassung von Identifizierungsdaten
Erhebung und Erfassung von Identifizierungsdaten interessieren die L-Bank nachfolgende Punkte: Die persönlichen Daten im Rahmen der Identitätsprüfung werden bei der L-Bank über das PostIdent Verfahren erhoben. Die Daten werden zentral in das interne System eingepflegt und [...]
Top 16: Umgang mit Anfechtungen schuldnerischer (Raten-)Zahlungen durch Insolvenzverwalter
Schwerin verwendet im Rahmen der Verwaltung leistungsgestörter oder gekündigter Förderdarlehen erhebliches Engagement darauf, von den Schuldnern Leistungen in Gestalt von Ratenzahlungen zu erlangen. Leitbild sind die Regelungen des § 59 LHO nebst dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, [...]
Top 17: Bearbeitung von Kreditengagements unterhalb einer Bagatellgrenze
Die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) sehen vor, dass ab einer Darlehenshöhe von 50.000 € die Bewilligungsbehörden eine Stellungnahme der NRW.BANK zu den persönlichen Voraussetzungen der Bauherrin oder des Bauherrn einfordern müssen. Diese Entscheidung muss von den Bewilligungsbehörden übernommen werden. Diese [...]
Top 18: Sicherstellung des Offenlegungsprozesses nach § 18 KWG / Einsatz von Sanktionsinstrumenten bei Offenlegungsverweigerung des Kreditnehmers
Die institutsinterne Sicherstellung der notwendigen Offenlegung nach § 18 KWG ist sowohl für die Steuerung von Kreditrisiken im originären Institutsinteresse ein Schlüsselprozess als auch ein obligatorisches Prüfungsfeld in der bankaufsichtlichen Überprüfungspraxis (d.h. im Rahmen Jahresabschlussprüfung oder Bundesbank/Bafin-Vorortprüfung). [...]
Top 19: Risikoorientierte Kreditbearbeitung in der Abgrenzung Normalbetreuung vs. Intensivbetreuung
Die bankaufsichtliche Überprüfungspraxis (d.h. im Rahmen Jahresabschlussprüfung oder Bundesbank/Bafin-Vorortprüfung) zeigt erkennbar in den letzten Jahren einen besonderen Fokus auf die institutsinterne Ausgestaltung von risikoorientierten Bearbeitungsprozessen im Rahmen des Kreditprozesses. Besondere Bedeutung haben dabei Verfahren der Risikofrüherkennung im Sinne BTO [...]
Top 20: Umgang mit Bergschaden-(minderwert-)verzichten
Die Förderung eines Baugrundstückes, das mit einem Bergschadenverzicht belastet ist, ist gemäß Nr. 3.4.3 Anlage 1 WFB nicht zulässig. Nur bei einem Bergschadenminderwertverzicht bis zur Höhe von 10 v. H. des Verkehrswertes des Grundstückes kann gemäß Nr. [...]
Top21: Grundbucheinsicht: Einhaltung der Sieben-Tage-Frist
Sofern die IBB Darlehen auslegt, ist es vor Auszahlung erforderlich, dass die Sicherheiten – meistens in Form von Grundschulden – ins Grundbuch eingetragen werden. Häufig wünschen die Kunden bereits Auszahlungen vor Eintragung der Grundschulden gegen [...]
Top22 : Bankprozesse bei der Rückforderung eines Zuschusses?
Wird ein Zuschuss widerrufen, so entsteht eine Rückforderung. Hamburg interessiert zunächst, ob andere Institute diese Rückforderung wie eine Kreditforderung gemäß KWG und CRR behandeln und (wie Hamburg) im Meldewesen berücksichtigen. Die Geschäftspartnerdaten haben in diesem Fall [...]