Der erste Entwurf des Gesetzes zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie liegt vor. Danach ist für Wohnimmobilienverbraucherdarlehen und für allgemeine Verbraucherdarlehen zwingend vorgeschrieben, neben vielen anderen Pflichten ein Beratungsprotokoll zu erstellen.

Beratung ist nach unserer Auffassung, jede Beratung, die kundenindividuell erfolgt.

Es werden Positionen wie Eigenkapital, Bausparverträge u.ä. kundenindividuell bei dem Finanzierungsvorschlag bezüglich des Förderdarlehens und der weiteren zusätzlichen Finanzierung berücksichtigt.

Die L-Bank interessiert,

  • wie die anderen Institute mit dieser Dokumentationspflicht umgehen, und
  • ob bereits standardisierte Beratungsprotokolle entwickelt wurden.