Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab 30.06.2021 gelten die „EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und -überwachung“ (EBA/GL/2020/06) für den Abschluss von neuen Kreditverträgen.

Wir gehen aufgrund der Mitteilung vom VÖB vom 29.05.2020 zurzeit davon aus, dass die detaillierten Kredit-Standards für das Risikomanagement, die Prozesse und deren Überwachung auch auf Förderdarlehen anzuwenden sind.

Uns interessiert in diesem Zusammenhang, ob es diesbezüglich andere Auffassungen gibt und wenn ja, mit welcher Begründung.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe

 

Anja Jakobsen