Wird ein Zuschuss widerrufen, so entsteht eine Rückforderung.
Hamburg interessiert zunächst, ob andere Institute diese Rückforderung wie eine Kreditforderung gemäß KWG und CRR behandeln und (wie Hamburg) im Meldewesen berücksichtigen.
Die Geschäftspartnerdaten haben in diesem Fall nicht den Umfang, den sie für eine Kreditforderung haben müssten, so dass zusätzliche Informationen und Unterlagen nach dem Widerruf einzuholen wären (z.B. PEP, wirtschaftliche Berechtigung, Risikoklassifizierung, Eigenkapitalunterlegung). Zudem wäre ein Ausfall des Schuldners (vormals Zuwendungsempfängers) nach Art. 178 CRR melderelevant.
Hamburg interessiert,
- wie andere Institute die Rückforderung im Bankenprozess behandeln und ob dabei unterschieden wird, ob die Forderung
a) allein öffentlich-rechtlich verfolgt wird oder
b) aufgrund einer Vereinbarung gestundet oder in Raten zurückgezahlt wird. - wie mit zurückgeforderten Zuschüssen im Rahmen von AnaCredit verfahren werden soll. Hamburg beabsichtigt, sie wie Kreditforderungen zu behandeln.
Werden wie Kreditforderungen behandelt.
Zu Punkt 1: Öffentl. rechtl. Zuschüsse durch die TAB werden namens und im Auftrag des Freistaates Thüringen von Zuwendungsempfängern nach öffentl. Recht (ThürVwVfG) zurückgefordert. Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen richten sich nach den Vorschriften der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Zu Punkt 2: Nach derz. Sachstand keine Berücksichtigung vorgesehen.
Wie Thüringen
Wie Thüringen
Wie Thüringen / Karlsruhe. In Bankbilanz aufnehmen.
Keine Zuschussförderung
Rückforderung wird wie Kreditforderung behandelt.
Bilanzierung als Buchforderung / anaCredit noch in Klärung
Wie Thüringen
Separater Prozess. Mittelfristig wie Kreditforderung zu behandeln.
Kein Thema
Außerbilanzielles Geschäft; nicht meldepflichtig, Zahlungseingänge auf Rückforderungen werden bilanziell erfasst, sofern sie nicht taggleich an den Treuhandgeber abgeführt werden
Rückforderung von Zuschüssen gleich behandelt wie Eigenobligo; offener Posten. Wird wie Kreditforderung behandelt.
Keine Behandlung wie Kreditforderung