Mainz zahlt Raten eines Modernisierungsdarlehens grundsätzlich erst nach Erreichen eines gewissen Baufortschritts aus. Die Arbeiten müssen ausgeführt sein und dem Kunden Rechnungen vorliegen. Zahlungen an Handwerker vor Ausführung der Arbeiten nimmt die ISB grundsätzlich nicht vor. Auf Anweisung des Kunden bestätigt die ISB, dass die Zahlung nach Rechnungstellung direkt an den Handwerker erfolgen kann. Werden die Modernisierungskosten neben dem ISB Darlehen mit Fremd-/Eigenkapital finanziert, sind diese Mittel zuerst abzurufen. Steht die Modernisierung im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Ankauf des Objekts, muss die Eigentumsumschreibung erfolgt oder jedenfalls sichergestellt sein.

Dieses Vorgehen stößt in der Praxis häufig auf Probleme.

Werden die Modernisierungsarbeiten in Selbsthilfe ausgeführt, wird das Darlehen häufig benötigt, um zunächst das Material oder einen Teil des Materials zu erwerben.

  • Mainz interessiert, ob andere Institute in derartigen Fällen Vorschüsse zahlen. Wenn ja, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen? Wie ist die zweckgerichtete Verwendung eines Vorschusses nachzuweisen?

Teilweise gestatten die Verkäufer eines Objekts bereits vor Kaufpreisfälligkeit, jedenfalls aber vor Eigentumsumschreibung dem Käufer, mit Modernisierungsarbeiten zu beginnen. Aufgrund der eingeschränkten Sicherungszweckerklärung kann vor vollständiger Kaufpreiszahlung regelmäßig die Grundschuld nicht zur Sicherung des Modernisierungsdarlehens genutzt werden.

  • Mainz interessiert, ob andere Institute in derartigen Fällen trotzdem bereits aus dem Modernisierungsdarlehen zahlen (auch vor Abgabe der Unbedenk-lichkeitsbescheinigung).

Mainz lässt sich grundsätzlich keine Rechnungen über durchgeführte Modernisierungsarbeiten vorlegen, möchte aber stichprobenartig die ordnungsgemäße Mittelverwendung überprüfen.

  • Mainz interessiert, ob und wie andere Institute die Durchführung der Modernisierungsarbeiten überprüfen.

Werden Modernisierungen ausschließlich von Dritten finanziert, räumt Mainz dem Modernisierungsdarlehen des Dritten ganz oder teilweise den Vorrang ein, da die Modernisierung dem Objekt zu Gute kommt. Eine Wertermittlung oder –schätzung wird von Mainz  jedoch nicht vorgenommen.

Mainz interessiert, ob andere Institute Dritten ebenfalls den Vorrang einräumen und ob sie sich die Durchführung der Modernisierung vom Kunden oder dem Dritten nachweisen lassen.