Hamburg bereitet die Einführung der elektronischen Akte vor. Dabei stellte sich die Frage, welche Originaldokumente zwingend aufzubewahren sind. Bei der Erstellung der Liste kam es zu der Feststellung, dass es neben zwingend aufzubewahrenden Dokumenten (etwa Vollstreckungstiteln) auch Dokumente geben kann, die aus prozesstaktischen Erwägungen möglicherweise vorsorglich aufbewahrt werden sollten. U. a. ist der Darlehensvertrag ein solches Dokument. Es sind Konstellationen denkbar, in denen der Darlehensnehmer bzw. einer der Darlehensnehmer den Vertragsschluss bestreitet. Wenn das Vertragsoriginal in einem evtl. Prozess dem Gericht nicht vorgelegt werden kann, so dürften Beweisschwierigkeiten über seinen Bestand und Inhalt entstehen, denn mit der Vorlage eines ausgedruckten Scans des Vertrages (letztlich also einer Kopie) ist kein Beweis für die fragliche Vertragsunterzeichnung erbracht. Als Indiz für die Unterzeichnung des Vertrages könnte zwar die jahrelange Begleichung der Annuitäten herangezogen werden, aber nur, wenn die Überweisungen von einem Konto erfolgten, dessen alleiniger oder Mitinhaber der fragliche Darlehensnehmer ist. Es verbleibt also ein Restbestand an Vorgängen, in denen Beweisfälligkeit droht.

Im Verlauf der letzten Jahrzehnte wurde in Hamburg zwar nur in vereinzelten Fällen eine Fälschung der Unterschrift unter einem Darlehensvertrag durch einen der Darlehensnehmer behauptet (zumeist in der Folge eherechtlicher Auseinandersetzungen unter ihnen) behauptet, und es kam deswegen nie zu einem Zivilrechtsstreit, aber derartige Fällte könnten zunehmen, wenn sich bei Rechtsanwälten herumspricht, dass Banken wegen der Einführung von E-Akten und der damit einhergehenden Vernichtung von Originaldokumenten mehr und mehr nicht in der Lage sind, zum Beweis eines Vertragsschlusses das Vertragsoriginal vorzulegen.

Hamburg ist daran interessiert zu erfahren, wie die anderen Institute die mit der Vernichtung von Vertragsoriginalen verbundenen Risiken einschätzen und wie oft dort bislang kundenseitig behauptet wurde, dass Unterschriften gefälscht worden seien.